GHP´08 – Anleger werden vom Liquidator gerichtlich in Anspruch genommen

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Historie der GarantieHebelPlan´08 Premium Vermögensaufbau GmbH & Co. KG

Ab dem Jahre 2009 konnten sich interessierte Anleger über die Treuhandgesellschaft Grützmacher Gravert GmbH mittelbar als Kommanditist an der GHP´08 beteiligen. Gem. des Emissionsprospekts der GHP´08 war vorgesehen, das Kapital der Anleger sowie das aufzunehmende Fremdkapital in Form von Darlehen in britische und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds zu investieren. Mit der Mittelverwendungskontrolle wurde die GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft betraut, die die Verwendung des Kommanditkapitals gem. der im Emissionsprospekt der GHP´08 dargestellten Investitionsstrategie kontrollieren und überwachen sollte.

Mitte des Jahres 2011 wurden die Anleger mit teils fragwürdigen und auch falschen Argumenten dazu gedrängt, einer Vielzahl von gesellschaftsvertraglichen Änderungen und insbesondere der Änderung der zunächst beabsichtigten Investitionsstrategie ihre Zustimmung zu erteilen. Obwohl die Treuhandkommanditistin Grützmacher Gravert GmbH gegenüber den Anlegern angekündigt hat, ihre Zustimmung lediglich zur Feststellung des Jahresabschlusses zu erteilen, hat sie entgegen ihrer Ankündigung sämtlichen Tagesordnungspunkten zugestimmt und dafür gesorgt, dass nicht nur die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen zum Nachteil der Anleger geändert wurden, sondern überdies auch der Änderung der Investitionsstrategie zugestimmt. Die Grützmacher Gravert GmbH hat daher dafür Sorge getragen, dass die ursprüngliche sicherheitsorientiere Investitionsstrategie nicht mehr durchgeführt wurde und Herr Daniel Shahin sowie die Geschäftsleitung der GHP´08 mit den Anlegergeldern nach Gutsherrenart verfahren konnten.

So kam es wie es kommen musste. So hat zunächst die im Emissionsprospekt angepriesene Mittelverwendungskontrolleurin GGV Grützmacher Gravert Viegener Partnerschaft offenkundig ohne einen entsprechenden Beschluss der Gesellschaftsversammlung im Jahre 2012 ihre Tätigkeit aufgegeben und die Mittelverwendungskontrolle an die Steinpichler & Dr. Veit Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die seit dem 03.08.2012 unter Dr. Kollmer CML Rechtsanwaltsgesellschaft mbH firmiert, abgegeben. Da sich ferner die Treuhandkommanditistin Grützmacher Gravert GmbH mit Schadensersatzansprüchen der Anleger aufgrund Prospektfehler konfrontiert sah und in einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren zum Schadensersatz verurteilt wurde, hat sich diese ohne eine entsprechende Gesellschaftersammlung in die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH umbenannt und ihren Sitz anschließend nach Zypern verlegt, um sich offenkundig einer Haftung zu entziehen. Die in dem Emissionsprospekt der GHP´08 sowie in einer Vielzahl von weiteren Unterlagen dargestellte Seriosität der Mittelverwendungskontrolleurin und der Treuhandkommanditistin, bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, hat sich als reine Farce erwiesen.

Liquidation der GHP´08 durch Beschluss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Durch Beschluss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau von der BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB zum Abwickler aufgrund unerlaubt betriebener Investmentgeschäfte gem. § 15 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KaGB) bestellt. Der Abwickler Dr. Bernsau hat bereits angekündigt, gegenüber den Anlegern rückständige Einlagen sowie Ausschlusskosten gegenüber denjenigen Anlegern geltend zu machen, die aufgrund Zahlungsverzugs aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurden.

Diese „Drohung“ wurde zwischenzeitlich wahr gemacht und gegenüber den Anlegern Klage erhoben. Wir halten jedoch aufgrund der Liquidation der GHP´08 nicht nur die klageweise Forderung auf rückständige Einlageraten, sondern überdies auch die geltend gemachten Ausschlusskosten für unbegründet. Die BEMK Rechtsanwälte GbR vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern in diesen gerichtlichen Verfahren. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass bereits die geltend gemachten Ausschlusskosten der Höhe nach unbegründet sind. Als Ausschlusskosten werden pauschal 11% der Zeichnungssumme zzgl. Mehrwertsteuer geltend gemacht, ohne die vom Anleger geleisteten Zahlungen zu berücksichtigen, die in dem Ausschlussschreiben der GHP´08 enthalten waren.

Gegen diese Forderung bestehen auch große rechtliche Bedenken, da in dem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag, der im Emissionsprospekt der GHP´08 abgedruckt war, derartige Ausschlusskosten nicht vereinbart waren. Offensichtlich beruft sich der Liquidator auf die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 25 Abs. 5 gem. der Beschlussfassung Mitte des Jahres 2011. Da derartige gesellschaftsvertragliche Bestimmungen gem. der ständigen Rechtsprechung des BGH einer Inhaltskontrolle unterliegen, die sich an § 305 ff. BGB orientiert, ist unseres Erachtens diese gesellschaftsvertragliche Änderung nicht wirksam vereinbart worden und hält einer Inhaltskontrolle aus mehreren rechtlichen Gründen nicht stand.

Wir empfehlen daher jedem Anleger, der sich mit Forderungen seitens des Abwicklers Dr. Bernsau konfrontiert sieht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für weitere Fragen stehen die BEMK Rechtsanwälte GbR, RA Michael Malar, gerne zur Verfügung.



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