Glücks- und Gewinnspiele - Die Rechtslage in Deutschland

  • 3 Minuten Lesezeit

Gewinnspiele sind nicht nur für die teilnehmenden Spieler von Interesse, sondern auch für viele Unternehmen. Durch ein interessantes oder spannendes Gewinnspiel können potentielle Kunden zu einem auf den ersten Blick möglicherweise eher langweilig anmutenden Internetangebot gelockt werden.
 
Im Gegensatz zum Glücksspiel- und Lotteriemarkt, der in Deutschland noch weitgehend dem Staat vorbehalten ist, können Gewinnspiele unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen prinzipiell von jedem veranstaltet werden. Aber auch was Glücksspiele anbelangt, so ist trotz der momentanen nationalen Rechtslage in Bezug auf den expandierenden Glücksspielmarkt (Stichwort „Online-Casinos"), die bei vielen potentiellen Anbietern auf Unverständnis stößt und zu Frust und Kapitulation führen kann, die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung genauestens im Auge zu behalten. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass im Zuge der anhaltenden Liberalisierung vieler Lebensbereiche und nicht zuletzt auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung das staatliche Glücksspielmonopol in absehbarer Zukunft fallen wird. Dann sind diejenigen Unternehmen im Vorteil, die bereits heute strategische Maßnahmen für den Markt von morgen ergriffen haben. Unter diesem Gesichtspunkt kann der (Online-) Glücksspielmarkt heute schon von größter Bedeutung sein. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt...

Die Rechtslage in Deutschland stellt sich derzeit noch wie folgt dar:

Glücksspiele und Lotterien dürfen in Deutschland - im Gegensatz zu vielen anderen (nichteuropäischen) Ländern - nur mit landesrechtlicher Erlaubnis betrieben werden. Eine Erlaubnis erhalten in der Regel nur staatliche und gemeinnützige Organisationen. Trotz dieser Rechtslage gibt es immer wieder Versuche, die gesetzlichen Verbote über das Internet zu umgehen. Gewinnspiele erfordern keine derartige Erlaubnis.
 
Aber wie unterscheiden sich Glücks- und Gewinnspiel? Entscheidend für die Qualifikation als Glücksspiel im Gegensatz zum Gewinnspiel ist insbesondere, dass der Spieler einen - nicht unerheblichen - Einsatz leisten muss, um eine Gewinnchance zu erhalten. Bei einem Glücksspiel muss die jeweilige Gewinnchance außerdem vom Glück und nicht vom Können des Spielers abhängen. Bei einem Gewinnspiel hingegen wird entweder kein (nicht unerheblicher) Einsatz erbracht und / oder der Ausgang hängt wie beispielsweise bei Geschicklichkeitsspielen nicht vom Glück, sondern z.B. von den individuellen Fähigkeiten des Spielers ab. Ein solches Gewinnspiel kann in Deutschland auch von Wirtschaftsunternehmen legal betrieben werden. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten, da Glücksspiel und Gewinnspiel nicht immer so eindeutig voneinander abzugrenzen sind und die diesbezügliche Rechtsprechung nicht unbedingt als gefestigt bezeichnet werden kann. Es tauchen immer wieder rechtlich ungeklärte Fragen auf. Zudem können die bei jeder Werbemaßnahme zu beachtenden Grenzen des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts schnell überschritten werden.
 
Eine professionelle Beratung ist unabdingbar, um drohenden Abmahnungen von Mitbewerbern, unter Umständen aber auch strafrechtlichen Konsequenzen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Rechtsanwalt Rentzsch aus der Kanzlei für Künstler-, Medien- und Internetrecht hat sich von Beginn seiner Ausbildung an auf das Internetrecht spezialisiert und ist heute deutschlandweit mit Fallgestaltungen aus dem Bereich des Glücksspiel- und Gewinnspielrechts befasst. Aufgrund seines Fachwissens, regelmäßiger Fortbildung, Studium der einschlägigen Rechtsprechung und seiner Mitgliedschaft in der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht kann er für sich in Anspruch nehmen, eine professionelle Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Glücks- und Gewinnspielrechts zu gewährleisten. Insbesondere wird RA Rentzsch Sie bei der Auswahl und Gestaltung von Gewinnspielen beraten, Teilnahmebedingungen ausarbeiten und Ihnen dabei behilflich sein, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Selbstverständlich unterstützt RA Rentzsch Sie auch dann, wenn sich die Konkurrenz durch rechtswidrige Glücks- oder Gewinnspiele Wettbewerbsvorteile verschaffen will.

Sie erreichen RA Rentzsch telefonisch unter 0711 9356351. Ihre e-Mail wird innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Richten Sie Ihre unverbindliche Anfrage an: info@anwalt-kunst.de

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch

Beiträge zum Thema