Goodbye Deponia PC-Spiel Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin

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Die Firma Deadalic Entertainment GmbH lässt als Rechteinhaberin des PC-Spiels Goodbye Deponia, dieses durch die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian abmahnen.

Gefordert wird u. a. die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.250,00 EUR!

Die wichtigste Regel lautet: Ruhig bleiben und auf keinen Fall voreilig handeln!

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren, da Sie sich sonst der Gefahr kostspieliger Gerichtverfahren aussetzen. Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, auf die Abmahnung zu reagieren - auch wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung gar nicht begangen.

Der BGH hat im Fall BearShare (Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12) entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für Rechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder oder Mitbewohner haftet, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abmahnung deshalb unwirksam ist, vielmehr haftet dann dieses Familienmitglied selbst.

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne eingehende Prüfung unterschrieben werden: Sie bindet ein Leben lang und ist regelmäßig viel zu weit formuliert! Auch von Mustererklärungen im Internet ist abzuraten, da diese nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten sind.

Es empfiehlt sich daher dringend, einen Fachanwalt aufzusuchen, um zu klären, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dieser kann auch eine auf Ihren Fall zugeschnittene modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung formulieren. Auch hinsichtlich der Forderungshöhe ist eine anwaltliche Prüfung ratsam, denn diese lassen sich häufig erheblich reduzieren.

 Sollten Sie eine solche oder eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, scheuen Sie sich nicht Ihr Recht  auf eine anwaltliche Beratung einzufordern. 

 Wir geben Ihnen für Ihre Filesharingabmahnung eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 030 206 269 22

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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