Veröffentlicht von:

Google-Bewertung anfechten? Darauf müssen Sie achten ⚠️

  • 3 Minuten Lesezeit
Wenn Sie negative Google-Bewertungen anfechten möchten, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Kritische Bewertungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie bestimmte rechtliche Grenzen nicht überschreiten. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Datenschutzverstöße und strafrechtlich relevante Inhalte sind Beispiele für Bewertungen, die juristisch angefochten werden können. Rechtsexperte und Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Feil, bietet einen kostenfreien Service zur Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten beim Anfechten solcher Google-Bewertungen an. Er empfiehlt die anwaltliche Vertretung, um alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen und die Wahrscheinlichkeit einer Löschung zu erhöhen. Für das Anfechten gibt es Onlineformulare von Google, und anwaltliche Schreiben können auch wirksam auf anderem Wege zugestellt werden. Weitere Informationen und eine FAQ zum Löschen von Google-Bewertungen finden Sie auf thomas-feil.de.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wenn Sie negative Google-Bewertungen erhalten haben und diese anfechten möchten, gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Nicht nur der Blick ins Juristische, sondern auch der Blick in die Richtlinien von Google zur Abgabe von Rezensionen lohnt sich.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen negative Bewertungen bei Google und auf anderen Plattformen zur Wehr zu setzen. Nutzen Sie meinen kostenfreien Service:

  • Schicken Sie mir per Mail den Link oder Screenshots der problematischen Bewertungen, die Sie anfechten möchten
  • Ich schaue mir Ihren Fall unverbindlich an
  • Sie erhalten von mir eine kostenfreie Ersteinschätzung, inwieweit das Anfechten der in Frage stehenden Bewertungen bei Google erfolgsversprechend ist
  • Ich teile konkret mit, welche Kosten bei einer Beauftragung meiner  Kanzlei zum Löschen der negativen Einträge anfallen würde

"Einfach so" eine negative Google-Bewertung anfechten führt meist nicht zum Erfolg, da die Onlineportale ein Interesse daran haben, möglichst viele Rezensionen bestehen zu lassen. Es kommt daher auf die richtige juristische Argumentation an.


thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Juristische Möglichkeiten zum Anfechten negativer Google-Bewertungen!

Aus rechtlicher Sicht sollte verstanden werden, dass grundsätzlich kritische Bewertungen erlaubt sind - solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Eine schlechte Google-Rezension kann u.a. aus folgenden Gründen erfolgsversprechend angefochten werden:

  1. In der Google-Bewertung sind unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Da es kein "Recht auf Lügen" gibt und falsche Behauptungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht von bewerteten Unternehmen verletzt, ergeben sich Möglichkeiten des Anfechtens solcher Rezensionen. 
  2. Es wird Schmähkritik in der Bewertung geübt. Schmähkritik bezeichnet rufschädigende Aussagen, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion dienen. Wer also eine negative Rezension bei Google erhalten hat, die nur diffamierend ist und sonst keinem Zweck dient, kann diese juristisch erfolgsversprechend anfechten lassen.
  3. Datenschutzverstöße - oft werden in negativen Rezensionen die Klarnamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genannt. Dies ist in der Regel unzulässig und ein Grund, die Bewertung gegenüber Google anfechten zu lassen.
  4. Strafrechtlich relevante Inhalte - sind in der negativen Bewertung bei Google beleidigende, bedrohliche oder verleumderische Inhalte vorhanden, ist dies ein Grund zum Anfechten. Denn strafrechtliche Inhalte sind unzulässig und können daher gelöscht werden.

Es gibt aus juristischer Sicht noch weitere Ansatzpunkte. Sprechen Sie mich gern an. Schicken Sie mir den Link oder einen Screenshot der problematischen Negativrezension per Mail zu und ich teile meine kostenfreie Ersteinschätzung mit.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/


Wie geht das Anfechten von negativen Google-Rezensionen konkret?

Sollten Sie der Ansicht sein, aus juristischer Perspektive eine Negativbewertung löschen lassen zu können, stellt sich die Frage wie konkret vorzugehen ist.

Wütende und chaotische Mails an den Google-Support werden vermutlich keine Klärung bringen. Google erhält tagtäglich unzählige Anfragen zu allen möglichen Rechtsproblemen und Bereichen. Daher setzt Google meist auf automatisierte Prozesse.

Für das Anfechten rechtswidriger Inhalte bei Google - seien es Rezensionen/Bewertungen, oder verlinkte Inhalte in den Suchergebnissen - gibt es seitens Google eigens eingerichtete Onlineformulare, die genutzt werden können. Anwaltliche Schreiben können auch rechtswirksam auf anderem Wege zugestellt werden.

Ich empfehle betroffenen Unternehmen, sich anwaltlich vertreten zu lassen. So ist sichergestellt, dass alle juristischen Angriffsmöglichkeiten zum Anfechten der schlechten Bewertung genutzt werden und die Löschung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolgt.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema