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Google-Bewertung mit 1 Stern in 2025 löschen lassen: Rechtliche Möglichkeiten und praktische Tipps

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Negative Google-Bewertungen können besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Bedrohung darstellen, da sie den Ruf schädigen und zu einem Umsatzrückgang führen können. Der Einfluss dieser Bewertungen ist gestiegen, da etwa 85% der Google-Nutzer ihnen bei Kaufentscheidungen vertrauen. Eine einzelne schlechte Bewertung kann bereits negative Auswirkungen haben, indem sie die Durchschnittsbewertung senkt und das Ranking in den Suchergebnissen verschlechtert. Die Rechtsprechung hat sich jedoch entwickelt und bietet Unternehmen nun bessere Möglichkeiten, gegen unbegründete Bewertungen vorzugehen. Ein wegweisendes Urteil des BGH von 2022 hat festgestellt, dass bereits begründete Zweifel am Kundenkontakt ausreichen, um Löschungsansprüche geltend zu machen. Für eine erfolgreiche Löschung ist oft professionelle Hilfe erforderlich, da Google Löschanträge von Fachanwälten mit höherer Priorität behandelt und eine präzise rechtliche Argumentation erfordert. Unternehmen sollten ihre Firmenrechtsschutzversicherung prüfen, die möglicherweise die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernimmt. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen, wobei konstruktive Kritik und echte Kundenerfahrungen akzeptiert werden sollten. Der Fokus liegt auf der Bekämpfung von Fake-Bewertungen und rechtswidrigen Äußerungen. Betroffene werden ermutigt, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihren Ruf zu schützen und die negativen Auswirkungen zu minimieren.

Negative Google-Bewertungen können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Gerade Ein-Sterne-Bewertungen stellen für viele Unternehmen eine existenzielle Bedrohung dar. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich auch im Jahr 2025 effektiv gegen unberechtigte negative Google-Bewertungen wehren können.

Die wachsende Bedeutung von Google-Bewertungen

Die Bedeutung von Google-Bewertungen für den Geschäftserfolg hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Als dominierende Suchmaschine weltweit bietet Google durch das Google Unternehmensprofil eine zentrale Plattform für Kundenbewertungen. Aktuelle Statistiken belegen die immense Relevanz: Etwa 85% der Google-Nutzer vertrauen auf Bewertungen und Empfehlungen bei ihrer Kaufentscheidung. Zwischen 2020 und 2022 stieg die Anzahl der Google-Bewertungen durchschnittlich um beeindruckende 68%.

Warum eine einzelne negative Bewertung so gefährlich ist

Eine einzelne Ein-Sterne-Bewertung kann weitreichende Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben. Zunächst verschlechtert sie unmittelbar die Durchschnittsbewertung Ihres Unternehmens erheblich. Dies ist besonders problematisch, da der Google-Algorithmus negative Bewertungen als wichtiges Qualitätssignal wertet. In der Folge kann sich Ihr Ranking in den lokalen Suchergebnissen deutlich verschlechtern, was direkte Auswirkungen auf Ihre Online-Sichtbarkeit hat.

Besonders kritisch ist der Effekt auf potenzielle Neukunden. Diese orientieren sich stark an den vorhandenen Bewertungen und lassen sich von negativen Einträgen häufig abschrecken. Dies kann sich direkt in einem messbaren Umsatzrückgang niederschlagen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen unter solchen negativen Bewertungen besonders leiden, da sie oft nicht über die Ressourcen verfügen, diese Auswirkungen anderweitig zu kompensieren.

Aktuelle Rechtslage 2025: Ihre Möglichkeiten zur Löschung

Die Rechtsprechung hat die Position von Unternehmen bei unberechtigten Bewertungen in den letzten Jahren deutlich gestärkt. Besonders wegweisend war das BGH-Urteil von 2022 (BGH, Urteil v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20), das bis heute maßgeblich ist. Der Bundesgerichtshof hat dabei eine wichtige Klarstellung vorgenommen: Bereits der begründete Zweifel am tatsächlichen Kundenkontakt reicht aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen.

Diese Entscheidung hat die Situation für betroffene Unternehmen erheblich verbessert. Sie müssen nicht mehr aufwendig nachweisen, dass eine Bewertung definitiv nicht von einem echten Kunden stammt. Der begründete Zweifel genügt, um Google in die Pflicht zu nehmen, die Echtheit der Bewertung zu überprüfen. Dies stellt eine bedeutende Erleichterung im Kampf gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen dar.

Wann eine Löschung möglich ist

Die Möglichkeit zur Löschung einer Google-Bewertung besteht in verschiedenen Situationen. Besonders relevant sind Fälle, in denen kein nachweisbarer Kundenkontakt stattgefunden hat. Dies kommt häufiger vor als man denkt - etwa wenn Wettbewerber unter falschen Identitäten negative Bewertungen abgeben. Auch bei beleidigenden oder geschäftsschädigenden Äußerungen besteht eine gute Chance auf Löschung.

Ein besonderer Fall sind Ein-Sterne-Bewertungen ohne jeglichen Kommentar. Diese sind rechtlich oft angreifbar, da sie dem Unternehmen keine Möglichkeit geben, auf konkrete Kritikpunkte zu reagieren. Auch Bewertungen, die nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, können erfolgreich angefochten werden. Die Rechtsprechung hat hier klare Grenzen gezogen zwischen legitimer Meinungsäußerung und unzulässiger Falschbehauptung.

Professionelle Unterstützung statt Eigeninitiative

Die eigenständige Löschung negativer Google-Bewertungen ist mit erheblichen Risiken verbunden. Die Erfahrung zeigt, dass Google Löschanträge von Fachanwälten mit deutlich höherer Priorität behandelt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die rechtliche Argumentation präzise und fundiert sein muss, um Erfolg zu haben.

Eine fehlerhafte Argumentation kann sogar kontraproduktiv sein und die spätere Löschung erschweren. Zudem sind nach aktueller Rechtsprechung nur Rechtsanwälte zur rechtlichen Durchsetzung der Löschung befugt. Dies wurde durch das Landgericht Hamburg bereits 2019 klargestellt und gilt unverändert.

Der Weg zur erfolgreichen Löschung

Der Prozess zur Löschung einer negativen Bewertung erfordert ein durchdachtes strategisches Vorgehen. Am Anfang steht immer die sorgfältige rechtliche Einordnung der Bewertung. Hier wird geprüft, ob und auf welcher Grundlage ein Löschungsanspruch besteht. Parallel dazu erfolgt eine umfassende Dokumentation aller relevanten Fakten, die für die Durchsetzung des Anspruchs wichtig sein könnten.

Der nächste Schritt ist die professionelle Formulierung des Löschantrags. Dieser muss rechtlich präzise sein und alle relevanten Argumente überzeugend darlegen. Die juristische Expertise ist besonders wichtig bei der Durchsetzung gegenüber Google, da das Unternehmen sehr formalistisch agiert und klare Anforderungen an Löschanträge stellt.

Kostenaspekte und Versicherungsschutz

Die finanziellen Aspekte der Bewertungslöschung sollten Sie nicht von notwendigen Maßnahmen abhalten. Viele Unternehmen verfügen über eine Firmenrechtsschutzversicherung, die die Kosten für die anwaltliche Vertretung in solchen Fällen übernimmt. Es lohnt sich daher, vor Beginn der rechtlichen Schritte den bestehenden Versicherungsschutz zu prüfen.

Die Investition in professionelle rechtliche Unterstützung zahlt sich meist schnell aus. Die negativen Auswirkungen einer schlechten Bewertung auf den Geschäftserfolg übersteigen die Kosten für die rechtliche Durchsetzung in der Regel deutlich.

Fazit und Handlungsempfehlung 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren zugunsten der betroffenen Unternehmen entwickelt. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung lassen sich unberechtigte Bewertungen auch 2025 effektiv bekämpfen. Die Erfahrung zeigt, dass schnelles Handeln dabei besonders wichtig ist. Je länger eine negative Bewertung online steht, desto mehr potenzielle Kunden werden von ihr beeinflusst und desto größer ist der wirtschaftliche Schaden für das betroffene Unternehmen.

Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung automatisch rechtswidrig ist. Konstruktive Kritik und echte Kundenerfahrungen müssen akzeptiert werden, auch wenn sie nicht positiv ausfallen. Der Fokus liegt auf der Bekämpfung von Fake-Bewertungen, unbegründeten Ein-Sterne-Bewertungen und rechtswidrigen Äußerungen, die das Geschäft schädigen.

Kontakt und weitere Unterstützung

Wenn Sie von einer negativen Google-Bewertung betroffen sind, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Sie erreichen mich per E-Mail unter anwalt@thomas-feil.de für eine kostenlose erste Einschätzung. In diesem ersten Kontakt können wir bereits klären, ob eine Löschung in Ihrem Fall aussichtsreich ist und welche Schritte als nächstes erfolgen sollten.

Meine langjährige Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google-Bewertungen ermöglicht es mir, Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation zu geben und effektive Lösungswege aufzuzeigen. Als spezialisierter Fachanwalt für IT-Recht kenne ich nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die praktischen Herausforderungen im Umgang mit Google und dessen Bewertungssystem.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihren geschäftlichen Ruf zu schützen und ungerechtfertigte Angriffe auf Ihre Online-Reputation abzuwehren. Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto besser sind die Aussichten, negative Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu minimieren.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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