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Google-Bewertung ohne Text und ohne Kommentar? Löschen lassen ⚠️

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Eine Google-Bewertung ohne Text oder Kommentar, insbesondere wenn diese negativ ausfällt, kann juristisch angefochten und potenziell gelöscht werden. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass die bewertende Person einen echten geschäftlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen nachweisen muss. Gleiches gilt für Bewertungen, die anonym oder unter Pseudonym abgegeben werden, da auch hier der direkte Bezug zum Unternehmen nicht verifizierbar ist. Für Unternehmensinhaber bedeutet dies, dass sie gegen ungerechtfertigte, textlose Sternebewertungen vorgehen können. Rechtsanwalt Thomas Feil betont, dass er bereits zahlreichen Mandanten dabei geholfen hat, solche negativen Bewertungen zu entfernen. Unternehmen, die von solchen Bewertungen betroffen sind, werden ermutigt, sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an seine Kanzlei zu wenden.

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Sie wurden auf Google ohne Text, also ohne einen Kommentar, nur mit einem Stern benotet? Das ist ärgerlich. Aber dagegen lässt sich etwas unternehmen. 

Kein Text oder kein Kommentar in der Google Bewertung bedeutet juristisch, dass es Angriffsmöglichkeiten gibt. 

Ohne Kommentar ist die Rezension nämlich angreifbar. Eine reine Sternebewertung ist in dieser Form in sehr vielen Fällen nicht zulässig.

Hierzu gibt es sogar Rechtsprechung. Meine Kanzlei hilft Ihnen gern weiter. Schicken Sie mir eine Mail mit Ihrem Fall und ich teile Ihnen kostenfrei eine Ersteinschätzung mit.

Ohne Text und ohne Kommentar in der Bewertung – und ohne Name?

Bevor ich darauf eingehe, weshalb ein Eintrag bei Google ohne Text gut angreifbar ist, möchten wir auf eine andere Fallkonstellation hinweisen. Diese ist nämlich ähnlich und kann daher juristisch ebenso angegangen werden.

Es geht um Fälle, in denen Sie ohne Namen auf Google eine negative Rezension erhalten haben. Eine Bewertung ohne Namen bezeichnet Fälle, in denen ein Pseudonym oder eine wirre Buchstaben- und Zahlenreihenfolge verwendet worden ist.

Die bewertende Person ist damit unbekannt, ohne echten Namen.

Ohne Namen darf zwar grundsätzlich eine Bewertung auf Google geschrieben werden, aber die bewertende Person muss damit rechnen, dass ihr Eintrag angegriffen werden kann (Folge: Löschen der Bewertung). 

Wenn eine Rezension ohne echten Namen geschrieben wurde, ist seitens des bewerteten Unternehmens nicht nachzuvollziehen, ob es Kundenkontakt je gab.

Hat die bewertende Person, welche ohne Namen eine Bewertung schreibt, überhaupt das bewertete Unternehmen in irgendeiner Form kennengelernt?

Genau dies muss mit Nichtwissen bestritten werden. Sowohl außergerichtlich, als auch notfalls vor Gericht. Denn ohne Namen ist der Eintrag nicht zuzuordnen und kann auch von der Konkurrenz verfasst worden sein. Dies ist der juristische Ansatzpunkt, eine solche Bewertung löschen zu lassen. 


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten


Rezension ohne Text = sofort unzulässig?

Nicht jeder Eintrag bei Google, der ohne Text, also nur mit einer Sternebewertung erstellt wurde, ist automatisch unzulässig. Man kann nicht alles löschen. Manchmal will man auch gar nicht löschen.

Denn es kann ja sein, dass Sie gut bewertet worden sind, also volle Sterne erhalten haben – aber eben ohne Kommentar.

Gegen solch eine Bewertung ohne Kommentar hat niemand etwas.

Ärgerlich sind aber die Fälle, in denen ohne Text mit nur einem Stern bewertet wird. Das ist deshalb ärgerlich, weil es ein durch die Bewertung entstandener Rufschaden bedeutet und niemand weiß, wieso denn nun schlecht benotet worden ist. So was sollten Betroffene löschen lassen. 

Genau der Umstand, dass kein Text enthalten ist, kein Kommentar gepostet wurde, macht es so rufschädigend. Hier gehen objektive Betrachter davon aus, dass jemand sehr, sehr unzufrieden sein muss. 

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Negative Bewertung, in der kein Text und kein Kommentar enthalten ist = juristisch angreifbar!

Eine schlechte Google Rezension ohne Text kann in Form von Löschen angegriffen werden. Und zwar deshalb, weil die Rechtsprechung hierfür Folgendes festgelegt hat:

  1. Die Onlineplattform (also Google) muss sicherstellen, dass die bewertende Person zur Abgabe einer textlosen Sternebewertung berechtigt ist.
  2. Berechtigt ist dazu nur, wer einen echten geschäftlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen nachweisen kann.
  3. Darunter wird Erstkontakt, echter Kundenkontakt und ähnliches verstanden. Wer also nie Kontakt zum Unternehmen hatte, darf dieses auch nicht einfach mit einer schlechten Bewertung als Kunde ohne Kommentar versehen.

Kein Text und kein Kommentar, aber schlechte Sternebenotung? Das ist nur erlaubt, wenn es dafür eine Grundlage in Form einer echten Erfahrung gab. Ansonsten kann man das leicht löschen lassen und sollte es auch tun. 

Nutzen Sie meine Erfahrungen zum Löschen von textlosen Internetbewertungen

Ich habe für meine Mandanten bereits eine Vielzahl von negativen Bewertungen ohne Text und ohne Kommentar löschen lassen. Dies sowohl bei Google, als auch bei anderen Onlineportalen. Wenn kein Text, aber eine schlechte Sternebenotung rechtswidrig vorgenommen wurde, lösche ich den Eintrag.

Gern können Sie mir Ihren Fall unverbindlich per Mail schildern. Ich melden mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Foto(s): Feil

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