"Google Fonts"-Abmahnungen: Worum es geht und was wir für Sie tun

  • 3 Minuten Lesezeit

Derzeit kommen vermehrt Mandanten auf uns zu, die wegen angeblicher Datenschutzverstöße abgemahnt werden. Der Vorwurf: Unsere Mandanten verwenden auf Ihren Webseiten Google Fonts auf eine rechtswidrige Weise. Die Abmahner fordern Unterlassung und Entschädigung in Geld. Erfahren Sie die Hintergründe und was Sie tun können.


Abmahnungen durch Kairis Dikigoros und Kilian Lenard

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. Zum Beispiel vertritt die RAAG-Kanzlei bzw. Rechtsanwalt Nikolaos Kairis Dikigoros aus Meerbusch einen Herrn Wang Yu. Es wird Beseitigung bzw. Unterlassung gefordert sowie die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 140 Euro zuzüglich Anwaltskosten. Außerdem sind uns Abmahnungen durch Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin im Auftrag eines Martin Ismail aus Hannover bekannt. Auch hier wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht sowie Schmerzensgeld. Es wird jedoch angeboten nach Zahlung von 170 Euro die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Lesen Sie zum technischen Hintergrund den Abschnitt ganz unten!


Rechtliche Prüfung und Verteidigung gegen die Abmahnungen

Die Abmahner berufen sich ausdrücklich auf eine Entscheidung des Landgerichts München aus dem Jahr 2022. Das Landgericht München hat in dem Verfahren (Urteil vom 20.01.2022, Aktenzeichen 3 O 17493/20) entschieden, dass schon IP-Adressen ohne weitere Identifikationsmerkmale personenbezogene Daten darstellen können. Für die Verarbeitung der IP-Adresse durch Googles Server, die beim „Google Fonts“-Abruf im Hintergrund geschieht, benötige der Webseitenbetreiber nach dem Landgericht entweder eine vorherige Zustimmung des Webseitenbesuchers oder einen anderen Rechtfertigungsgrund. Ohne einen solchen Grund läge ein Datenschutzverstoß vor.

Die gängigen Cookie-Einwilligungsbanner genügen für die Zustimmung bezüglich Google Fonts in aller Regel nicht, soweit damit nicht speziell für Google Fonts die Einwilligung eingeholt wird.

Nichts desto trotz sehen wir verschiedene Verteidigungsansätze gegen die Abmahnungen, raten aber wegen der komplexen technischen wie juristischen Materie von der „Selbstverteidigung“ ab.


Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wie gesagt, empfehlen wir keine Verteidigung gegen die Abmahnungen ohne professionelle Beratung. Für Sie prüfen wir die Abmahnung und vertreten gegenüber den Abmahnern Ihre Interessen. Es kommt auf verschiedene Details im Einzelfall an: Fragen der Beauftragung durch die angeblichen Geschädigten, die Berechnung der angeblichen Schadenshöhe, die Ernsthaftigkeit und Durchsetzbarkeit des Unterlassungsanspruchs, die Einrede des Rechtsmissbrauchs und weitere Merkmale werden wir als erfahrene Kanzlei im IT- und Datenschutzrecht für Sie prüfen. Selbstverständlich erfolgt der Auftrag durch unsere Erfahrung in dem Bereich für Sie effizient und wirtschaftlich. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter https://www.itrecht-dresden.de/.  


Was kann ich tun, um eine Abmahnung zu vermeiden?

Wir untersuchen gern Ihre Webseite auf die Verwendung von Google Fonts sowie in Absprache auf weitere Fallen mit Relevanz im Datenschutzrecht. Sprechen Sie uns an unter https://www.itrecht-dresden.de/.


Technischer Hintergrund von Google Fonts

Von den Schriftarten Arial, Helvetica oder Times haben Sie sicher schon gehört. Wer im Netz herausstechen will, verwendet aber zumeist auf der eigenen Webseite eine individuelle Schriftart. Ob Smartphone, Tablet oder Computer – die Geräte haben nur eine begrenzte Zahl an Schriftarten vorinstalliert. Die Zahl und Auswahl unterscheidet sich außerdem massiv zwischen den Endgeräten. Wer seinen Webauftritt individuell gestalten und die einheitliche Darstellung auf allen Geräten gewährleisten will, bindet Schriftarten-Dateien direkt in der Webseite mit ein.

Beim Webseitenaufruf ruft der Browser automatisch im Hintergrund und ohne Zutun des Besuchers die für die Darstellung erforderlichen Schriftartendateien herunter. Der technische Prozess ist nicht immer trivial: Unterschiedliche Betriebssysteme und Browser benötigen unterschiedliche Dateiformate. Um die Einbindung zu vereinfachen, bietet das Unternehmen hinter Google den kostenlosen Dienst „Google Fonts“ an (englisch „font“ für „Schriftart“). Mit wenigen Mausklicks werden wenige Zeilen HTML-Code generiert, die – eingebunden in der Webseite – den beschriebenen technischen Prozess automatisieren.

Die Krux dabei: Die Schriftartdateien lagern auf den Servern von Google und werden direkt von dort an den Webseitenbesucher übertragen. Es ist technisch notwendig, dass Googles Server hierfür die IP-Adresse des Webseitenbesuchers erfahren, da diese sonst nicht wissen, wohin die Dateien im Hintergrund übermittelt werden müssen.


Foto(s): Originalbild von Scott Graham auf Unsplash.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jonny Krüger

Beiträge zum Thema