Google stellt Online-Formular zur Beantragung der Löschung von unliebsamen Einträgen zur Verfügung

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Nachdem der Europäische Gerichtshof am 13.05.2014 entschieden hat, dass Google verpflichtet sein kann, sensible persönliche Einträge von Betroffenen zu löschen, hat Google reagiert und seit gestern ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, mit dessen Verwendung die Löschung der entsprechenden Daten beantragt werden kann.

Für diesen Antrag ist eine Kopie eines gültigen Führerscheins, des Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises hochzuladen, um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Personen, die sich bei der Beantragung vertreten lassen, ist die Kopie einer Bevollmächtigung erforderlich. Zudem ist eine Begründung für jeden Eintrag, der gelöscht werden soll, nötig. Google wird seinen Angaben zufolge jeden einzelnen Antrag individuell prüfen.

Man darf gespannt sein, wie dieses Formular angenommen wird und wie lange die Bearbeitung eines Antrages bei Google dauern wird, möchte Google doch jeden Antrag individuell prüfen.

Der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht und das Recht des Datenschutzes des Betroffenen schwerer wiegen können, als die Interessen des Suchmaschinenbetreibers Google. Dies dürfte in der Regel auch der Fall sein. Lediglich bei Personen des öffentlichen Lebens kann unter Umständen die Waage zuungunsten des Betroffenen ausschlagen. Google sei zudem nicht nur Übermittler von Daten, sondern verarbeite und speichere diese, weshalb ein Löschungsanspruch unmittelbar gegen den Internetkonzern bestehen kann.


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