Green Planet AG: Gläubiger können Forderungen bis 7. Oktober anmelden

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Rund 700 Anleihegläubiger sind mit der Insolvenz der Green Planet AG aus „Grünen Träumen“ erwacht: Wer in den letzten Jahren in „Green-Planet“ investiert hat, wurde in diesen Tagen von Insolvenzverwalter Jaffé angeschrieben und um die Anmeldung von Forderungen bis zum 7.Oktober 2014 gebeten.  

Joachim Cäsar-Preller, der als Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bereits zahlreiche Green Planet-Opfer vertritt, empfiehlt den Anlegern, bei der Wahrung der Interessen unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Im Insolvenzverfahren der Green Planet AG geht es auch darum, welchen Rang die Anleihegläubiger einnehmen. Vom Rang ist die Reihenfolge der Auszahlungen abhängig, die aus der Insolvenzmasse noch ausgeschüttet werden kann. Cäsar-Preller: „Das ist alles nicht unkompliziert und von Laien kaum zu durchschauen!“

U.a. die ARD hat bereits darüber berichtet, dass gegen Verantwortliche der Frankfurter Green Planet AG seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug aufgenommen wurden. Es sollen bereits Büro- und Privaträume untersucht worden sein. Mit Renditeversprechen von 13 Prozent pro Jahr waren umweltbewusste Anleger mit der Aussicht geködert worden, Baum-Eigentümer in Costa Rica zu werden, bei einer Mindestinvestition von knapp 5000 Euro. Der Green Planet AG wird vorgeworfen, das Anlegergeld nur in einer geringen Rate von etwa 20 Prozent in das Teakholzprojekt gesteckt zu haben. Cäsar-Preller: „Mit dem verbliebenden Geld ist man dann wohl sehr risikofreudig umgegangen!“ Folge war die Insolvenz der Green Planet AG. Rendite-Hoffnungen können die Anleger nun begraben. Was bleibt ist die Chance, Verantwortliche zu Schadensersatz zu verpflichten.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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