Grundsteuer und Abfallgebühr für italienische Rentner im Ausland: Regelungen, Verjährung und Einspruchsmöglichkeiten

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Viele italienische Rentner, die im Ausland leben, besitzen weiterhin eine Immobilie in Italien und müssen sich mit der Zahlung von Immobiliensteuern und Abgaben auseinandersetzen. 

Die wichtigsten Steuerarten in diesem Zusammenhang sind die IMU (Imposta Municipale Unica) und die TARI (Tassa sui Rifiuti). Doch welche Regelungen gelten aktuell, wann verjähren Steuerforderungen, und welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

IMU (Grundsteuer) für im Ausland lebende italienische Rentner

Die IMU ist eine Gemeindesteuer auf Immobilienbesitz. Seit 2021 wurde die bisherige Steuervergünstigung für italienische Rentner, die im Ausland leben, teilweise reduziert. 

Aktuell gilt:

  • Italienische Rentner mit Wohnsitz im Ausland müssen 50 % der regulären IMU auf ihr einziges, nicht vermietetes oder nicht zur Verfügung gestelltes Eigentum in Italien zahlen.

  • Diese Erleichterung gilt nur, wenn der Steuerpflichtige eine in einem Land mit einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Italien erworbene Rente bezieht.

  • Weitere Immobilienbesitze unterliegen der normalen IMU-Besteuerung ohne Erleichterung.

TARI (Abfallgebühr) für im Ausland lebende italienische Rentner

Die TARI ist die Abfallentsorgungsgebühr, die von italienischen Gemeinden erhoben wird. Hier gibt es keine generelle Befreiung für Rentner im Ausland, aber mögliche Vergünstigungen oder Erleichterungen, die von der jeweiligen Gemeinde abhängen. Diese können sein:

  • Reduzierungen, falls die Immobilie nicht dauerhaft bewohnt wird.

  • Möglichkeiten zur Beantragung von Nachlässen je nach kommunaler Regelung.

Verjährung von Steuerforderungen

Die Verjährung für Steuerforderungen richtet sich nach folgenden Zeiträumen:

  • IMU: Die Verjährung tritt nach fünf Jahren ein, gerechnet ab dem Jahr nach dem Steuerjahr. Falls eine Zahlungspflicht fällig war, kann die Gemeinde innerhalb dieser Frist Rückforderungen stellen.

  • TARI: Auch die TARI verjährt nach fünf Jahren. Danach kann die Gemeinde keine Zahlungsaufforderung mehr stellen.

Möglichkeiten des Einspruchs gegen Steuerforderungen

Falls eine unrechtmäßige oder zu hohe Steuerforderung erhoben wird, können italienische Rentner im Ausland folgende Einspruchswege nutzen:

  1. Direkter Einspruch bei der Gemeinde: Innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids kann ein formloser oder formeller Widerspruch bei der zuständigen Gemeinde eingelegt werden.

  2. Einspruch vor der Steuerkommission (Commissione Tributaria): Falls der Einspruch bei der Gemeinde abgelehnt wird oder keine Antwort erfolgt, kann innerhalb von 60 Tagen nach der Ablehnung eine Beschwerde bei der regionalen Steuerkommission eingereicht werden.

  3. Rechtliche Schritte: Falls auch die Steuerkommission den Einspruch ablehnt, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Anfechtung.

Praxis Tipps: Zahlungsmethoden für IMU und TARI
Die IMU und die TARI werden in der Regel über das sog. F24-Formular gezahlt, ein Standardformular für Steuerzahlungen in Italien.
Allerdings haben viele im Ausland lebende italienische Rentner, insbesondere in Ländern wie Deutschland, kein italienisches Bankkonto. In diesem Fall ist es notwendig, sich an die zuständige Gemeinde zu wenden und die Bankverbindung für die Überweisung anzufordern.
Die Anfragen dazu können an das Ufficio Tributi der jeweiligen Gemeinde gestellt werden. Dieses kann per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden, um die entsprechenden Zahlungsinformationen zu erhalten.

Fazit

Die Besteuerung von Immobilienbesitz in Italien bleibt auch für Rentner im Ausland relevant. 

Während die IMU teilweise reduziert wurde, gibt es für die TARI kaum Erleichterungen. Wichtig ist, dass Steuerpflichtige ihre Abgaben rechtzeitig überprüfen und sich bei fehlerhaften Forderungen frühzeitig um einen Einspruch bemühen. Wer sich unsicher ist, sollte sich an einen Steuerberater oder die zuständige Gemeinde wenden, um unnötige Kosten und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Foto(s): Foto di timmz da Pixabay


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