Günstiger Wechsel der Immobilienfinanzierungen der Sparkassen durch Widerruf

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Die Aufnahme eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung, auch bei den Sparkassen, ist aktuell günstig. Der momentan niedrige Leitzins macht es, auch den Sparkassen, möglich, Finanzierungen mit einer Verzinsung von durchschnittlich unter zwei Prozent anzubieten. Vor allem der Abschluss von Darlehensverträgen mit einer Zinsbindung lohnt sich, da so die Kosten dauerhaft niedrig bleiben.

Problem auch bei der Sparkasse: Alte Finanzierung

Wer noch vor ein paar Jahren eine Finanzierung bei einer Sparkasse abgeschlossen hat, muss aktuell Zinsen von über vier Prozent für die Baufinanzierung an die Sparkasse bezahlen. Je nach Darlehenshöhe und Tilgungsplan sind die Finanzierungskosten heute um einiges geringer und der Ausstieg aus dem alten Kredit mit der Sparkasse erscheint günstig. Die für einen Darlehensnehmer heute bessere Zinslage ist jedoch nicht ausreichend um einen alten Kredit mit der Sparkasse zu beenden und einen neuen Kredit aufzunehmen.

Für den Ausstieg aus einem Darlehensvertrag vor Ende der vereinbarten Laufzeit werden durch die Sparkasse Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. ein Vorfälligkeitsengelt verlangt. Damit soll der von den Sparkassen entgangene Zinsgewinn kompensiert werden. Die fälligen Beträge sind häufig sehr hoch. Sollte dieser Betrag die Ersparnis durch den neuen günstigeren Kredit übersteigen, scheint der Umstieg zunächst nicht lohnenswert.

Lösung: Widerruf des Kreditvertrages mit der Sparkasse

Die Lösung, um sich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der Sparkasse zu ersparen, liegt im Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen. Durch einen Widerruf wird der abgeschlossene Darlehensvertrag unwirksam und die bisher erbrachten Leistungen sind zurückzugeben. Die Sparkasse erhält somit einen Anspruch auf die gezahlte Darlehenssumme und der Darlehensnehmer bekommt die gezahlte Tilgung erstattet. Einen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung hat die Sparkasse in diesem Fall nicht.

Die gesetzliche Frist, um so einen Widerruf zu erklären beträgt 14 Tage. Jedoch beginnt die Frist erst mit Erhalt einer korrekten Widerrufsbelehrung durch den Darlehensgeber zu laufen. Somit können auch Verträge mit einer Sparkasse die bereits älter als 14 Tage sind im Nachhinein widerrufen werden, sofern die Widerrufsbelehrung durch die Sparkasse fehlerhaft war.

Da die rechtlichen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung hoch sind und auch schon missverständliche Formulierungen führen zur Unwirksamkeit. Dies führt dazu, dass eine Vielzahl an abgeschlossenen Darlehensverträgen noch durch einen Widerruf beendet werden können.

Was ist zu tun?

Zunächst sollte natürlich verglichen werden, ob sich eine Umschuldung rechnerisch überhaupt lohnt. Je nach Darlehenshöhe und Laufzeit sind die Ersparnisse unterschiedlich hoch. Ein Wechsel kommt eher bei Verträgen mit längerer Laufzeit in Betracht.

Da sich aus dem Widerruf des alten Vertrags ein Rückgewährschuldverhältnis ergibt und die Bank einen Anspruch auf das bereits geleistete Darlehen erhält sollte außerdem die Finanzierung durch ein neues Darlehen sichergestellt sein.

Ob Ihre Widerrufsbelehrung der Sparkasse fehlerhaft ist sollte durch einen Rechtsanwalt überprüft werden. Diese bieten wir kostenlos an, damit schnell ersichtlich wird, ob ein Widerruf überhaupt möglich ist.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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