Güterstände im deutschen Recht

  • 2 Minuten Lesezeit

Im deutschen Recht (BGB) gibt es verschiedene Güterstände, die das Vermögen von Ehepartnern während der Ehe und im Falle einer Scheidung regeln. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den vier Güterständen:

### 1. **Zugewinngemeinschaft**
- **Grundsatz:** Das Vermögen der Ehepartner bleibt getrennt, jedoch wird der während der Ehe erzielte Zugewinn (also der Wertzuwachs des Vermögens) im Falle einer Scheidung ausgeglichen.
- **Regelung:** Jeder Ehepartner verwaltet sein eigenes Vermögen. Bei der Scheidung wird der Zugewinn ermittelt und der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen die Hälfte des Unterschieds zahlen.
- **Besonderheit:** Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, wenn nichts anderes vereinbart wird.

### 2. **Gütertrennung**
- **Grundsatz:** Jedes Vermögen bleibt vollständig getrennt. Es findet kein Zugewinnausgleich statt.
- **Regelung:** Jeder Ehepartner verwaltet und haftet für sein eigenes Vermögen. Im Falle einer Scheidung gibt es keine finanziellen Ausgleichszahlungen aufgrund von Zugewinnen.
- **Besonderheit:** Gütertrennung muss durch einen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden.

### 3. **Gütergemeinschaft**
- **Grundsatz:** Das Vermögen der Ehepartner wird gemeinsam verwaltet und ist gemeinschaftliches Eigentum.
- **Regelung:** Es gibt ein gemeinsames Vermögen (Gesamtgut) und ein persönliches Vermögen (Vermögen, das vor der Ehe besessen wurde). Das während der Ehe erworbene Vermögen gehört beiden Partnern.
- **Besonderheit:** Gütergemeinschaft muss ebenfalls durch einen Ehevertrag vereinbart werden und ist weniger gebräuchlich.

### 4. **Errungenschaftsgemeinschaft**
- **Grundsatz:** Eine spezielle Form der Gütergemeinschaft, bei der das während der Ehe erworbene Vermögen (Errungenschaften) gemeinschaftlich ist, während das Vermögen, das vor der Ehe besessen wurde, und Schenkungen oder Erbschaften dem einzelnen Partner gehören.
- **Regelung:** Im Falle einer Scheidung wird nur der während der Ehe erworbene Zugewinn ausgeglichen, ähnlich wie bei der Zugewinngemeinschaft, jedoch ist das gesamte während der Ehe erlangte Vermögen gemeinschaftlich.
- **Besonderheit:** Auch dieser Güterstand erfordert einen Ehevertrag.

### Zusammenfassung
- **Zugewinngemeinschaft:** Getrenntes Vermögen, Ausgleich des Zugewinns bei Scheidung.
- **Gütertrennung:** Vollständig getrenntes Vermögen, kein Ausgleich.
- **Gütergemeinschaft:** Gemeinsames Vermögen, das während der Ehe erworben wurde.
- **Errungenschaftsgemeinschaft:** Gemeinsame Errungenschaften, getrenntes Vorvermögen und Erbschaften.

Die Wahl des Güterstands hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen und sollte sorgfältig überlegt werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt H.- Wolfram Lehnert

Beiträge zum Thema