Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts

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Kann jemand wegen seiner Körperfülle gekündigt werden?

Arbeitnehmer sollten berücksichtigen, dass ihnen allein wegen ihrer Fettleibigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (noch) nicht erklärt werden kann, sondern eine Beendigung erst dann drohen könnte, wenn die vereinbarte Arbeitsleistung wegen der körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr vertragsgemäß erbracht werden kann.

Sollte die Körperfülle eines Arbeitnehmers hingegen die Sicherheit anderer Arbeitnehmer im Betrieb gefährden, wäre der Arbeitgeber allerdings berechtigt, das Vertragsverhältnis aufgrund der Fettleibigkeit zu beenden.

Soweit die bestehende Fettleibigkeit zu krankheitsbedingten Ausfallzeiten führt, kann dies gleichfalls einen Kündigungsausspruch des Arbeitgebers zur Folge haben. Allerdings gilt hier: Gegen die Kündigung infolge krankheitsbedingter Ausfallzeiten kann eine positive Gesundheitsprognose eines Arztes unterstützend wirken. Sollte demgegenüber das Gutachten eines Arztes negativ ausfallen und eine Prognose gegen den Arbeitnehmer sprechen, könnte damit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zulässig sein, wenn diesem wegen weitere Ausfallzeiten die damit verbundenen betrieblichen und wirtschaftlichen Belastungen nicht mehr zuzumuten sind.

Darf ich während der Arbeitszeit im Internet surfen oder telefonieren?

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt, während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit privat im Internet zu surfen oder zu telefonieren. Im Übrigen ist die Nutzung des Internets beim Arbeitgeber lediglich dann gestattet, wenn dies ausdrücklich durch den Arbeitgeber erlaubt oder hierüber eine Betriebsratsvereinbarung geschlossen worden ist. Auch in diesen Fällen wird dringend angeraten, etwaige vorgegebene Zeitlimits bei der Nutzung des Internets sowie der Telefonleitung etwa im Hinblick auf entsprechende Vorwahlen zu berücksichtigen.

Dürfen Arbeitnehmer abgelaufene Waren mit nach Hause nehmen?

Das (nicht gestattete) Mitnehmen abgelaufener Waren durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich geeignet, um das Vertragsverhältnis (ggf. auch fristlos) zu kündigen. Es bietet sich in diesen Fällen an, Nachfrage beim Arbeitgeber zu halten, damit keine Missverständnisse aufkommen. Es sind bereits mehrere Fälle aufgetreten, in denen Mitarbeiter von Restaurants Esswaren eingepackt und mit nach Hause genommen haben und für dieses Fehlverhalten im Nachgang die Kündigung ausgesprochen wurde.

Darf ich Büromaterialien meines Arbeitgebers mit nach Hause nehmen?

Bei der Mitnahme von Büromaterialien kommt es nicht – wie häufig angenommen – auf den Wert der Materialien selbst an. Deshalb kann es bereits bei kleinsten, ggf. auch wertlosen Mengen zu einer u. a. fristlosen Kündigung kommen. Denn das Mitnehmen stellt eine strafbare Handlung dar, auf den Wert des mitgenommenen Gutes kommt es im Ergebnis nicht (mehr) an.

Darf ich meinen Hund mit zur Arbeit nehmen?

Dem Arbeitnehmer ist es grundsätzlich nicht gestattet, seinen Hund mit zum Arbeitsplatz zu nehmen. Jede Zuwiderhandlung kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Im Einzelfall kann über die Möglichkeit der Mitnahme eines Haustieres eine einzelvertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen werden; ein grundsätzlicher Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer existiert nicht.

Darf ich meinen Handy-Akku an der Steckdose meines Arbeitsplatzes aufladen?

Es existieren bereits Urteile, wonach ein Arbeitnehmer infolge des Aufladens eines Handys am Arbeitsplatz gekündigt worden ist. Hier ist jedoch eine obergerichtliche Entscheidung derzeit noch nicht in Sicht, im Zweifel sollte im Vorfeld Rücksprache mit dem Arbeitgeber genommen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Für weitere Informationen und Rückfragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts wenden Sie sich an uns, wir vertreten unsere Mandanten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im gesamten deutschen Bundesgebiet.

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