Habeck stellt Strafanzeigen wegen Hassnachrichten – was tun, wenn Habeck mich angezeigt hat?

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Das Thema Hassnachrichten und Gewalt gegen Politiker ist kein neues Thema, aber war die letzten Monate eine Zeit lang besonders präsent.


Habeck ist dabei nicht der einzige Politiker, der Hassnachrichten zur Anzeige bringt. Seit April 2023 hat Habeck Medienberichten zufolge mehr als 700 Anzeigen erstattet.


Was tun, wenn mich ein Politiker wegen Hassnachrichten anzeigt?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder bereits eine Anklage mit dem Vorwurf Hassnachrichten gegen Politiker erhalten haben, sollte dies weder ignoriert noch sollte voreilig gehandelt werden.

Atmen Sie also erst einmal tief durch und dann gilt: Zunächst zum Tatvorwurf schweigen (als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten) und sich so zeitnah wie möglich an einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu wenden.


Dieser wird Akteneinsicht nehmen und erst einmal prüfen, ob die Vorwürfe rechtlich überhaupt Bestand haben können. Darauf baut sich die Verteidigungsstrategie auf.


Gerade im Bereich der Beleidigungsdelikte, Verleumdungsdelikte, Bedrohung und andere Äußerungsdelikte können die Grenzen zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit teils schwer zu ziehen sein. Hier können sich gute Verteidigungsansätze ergeben, wenn man die Aussagen genau betrachtet und die Bedeutung analysiert. Auch muss stets die Meinungsfreiheit berücksichtigt werden bei der Prüfung der Strafbarkeit wegen eines solchen Äußerungsdelikts.


Wann ist Kritik an Politikern strafbar?

Meinungsfreiheit und das damit verbundene Üben von Kritik auch an Politikern sind wichtige Bestandteile einer Demokratie. Das bedeutet aber nicht, dass jede Kritik zulässig ist.


Hassnachrichten an Politiker, das Bedrohen von Politikern mit Gewalt, gar dem Tod, sind oftmals strafbar.

Auch das Posten von Hassnachrichten an Politiker im Internet, auf social media in den Kommentarspalten, in Postings oder per Privatnachricht, kann strafbar sein.


Strafen drohen vor allem dann, wenn Unwahrheiten verbreitet werden, konkret mit der Begehung von Gewalt-Straftaten gedroht oder zu Gewalt gegen den Politiker aufgestachelt wird oder die Äußerung nur noch diffamierenden Charakter hat.

Dann droht der Vorwurf in einem Strafverfahren, dass die Grenze der Meinungsfreiheit und zulässigen Kritik überschritten wurde.


Darauf, dass man bei Taten im Internet schwerer als Beschuldigter ermittelt werden kann, sollte man sich nicht verlassen. Polizei und Staatsanwaltschaft kontaktieren in solchen Fällen regelmäßig die Anbieter der social media Plattform, um an die relevanten Daten zu kommen.


Welche Strafe droht, wenn Habeck mich wegen Hassnachrichten angezeigt hat?

Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung nach § 188 Strafgesetzbuch wird grundsätzlich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (Strafe für Beleidigung von Politikern), Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren (Strafe für üble Nachrede gegen Politiker) bzw. Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren (Strafe für Verleumdung gegen Politiker) bestraft.


 Damit sind die Strafen für Hassnachrichten an Politiker höher.


Es müssen dann aber zusätzliche Bedingungen für die Strafbarkeit vorliegen, z.B. muss die Tat öffentlich, durch Verbreiten eines Inhalts oder in einer Versammlung stattfinden (öffentlich in diesem Sinne sind in der Regel auch die Kommentarspalten bei X, Instagram, TikTok, Facebook und Co) und dass die Tat das öffentliche Wirken des Politikers erheblich erschweren kann (§ 188 Abs.1 StGB).


Aber Achtung: Selbst, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen der Beleidigung von Politikern nah § 188 StGB nicht erfüllt sind, droht dennoch eine Strafe wegen „normaler“ Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung.


Bedrohung wird – abhängig davon, was genau angedroht wurde – mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem bzw. bis zu zwei Jahren bestraft (§ 241 StGB). Bei z.B. öffentlicher Begehung der Bedrohung (Stichwort soziale Medien) droht auch für Bedrohung eine höhere Strafe.


Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 126 StGB).


Können Habecks Strafanzeigen Bestand haben, trotz Meinungsfreiheit?

Ja. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und wird auch in einem Strafverfahren berücksichtigt – vor allem bei Delikten wie Beleidung.

Allerdings hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen und die finden sich auch im Strafrecht.


Trotz Meinungsfreiheit kann also eine Strafe drohen.


Aufforderung zur Löschung, Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärung und Schadensersatz wegen Hassnachricht an Politiker?

Medienberichten zufolge möchte Habeck in den Verfahren die Beschuldigten zur Löschung der in Frage stehenden Beiträge auffordern und Geldentschädigung verlangen.


In solchen Fällen kann zudem die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung drohen und wurde laut Medienberichten auch angekündigt.


Das ist eine zivilrechtliche Komponente, die zu dem Strafverfahren hinzukommen kann.

Wichtig: Bevor Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie lieber die Erklärung von einem Anwalt überprüfen lassen. Ist die Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, ist schlimmstenfalls „das Kind schon in den Brunnen gefallen“.

In solchen Situationen arbeite ich in der Kanzlei als Fachanwalt für Strafrecht eng mit meinen Kollegen den Anwälten im Medienrecht zusammen, die die Rechtmäßigkeit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für Sie prüfen und Ihre Rechte in diesem Bereich verteidigen können.

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Foto(s): @BHG

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