Haben Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film „Deadpool 2“ erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die u. a. als Abmahnkanzlei bekannte Kanzlei Waldorf Frommer aus München nach wie vor im großen Stil ab. Der aktuelle Vorwurf lautet, dass die Betroffenen den Film „Deadpool 2“ mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht haben soll. Dieses Zugänglichmachen würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

2. Was verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Im Wesentlichen wird folgendes verlangt:

  • die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 915 € 

und

  • die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Vorsicht: Keine Zahlung oder Unterschrift ohne anwaltliche Prüfung!

3. Abmahnung erhalten, muss ich reagieren?

Wenn Sie auch eine Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erhalten haben, dann bewahren Sie bitte zunächst Ruhe. Unüberlegtes Handeln bringen leider in den meisten Fällen gar nichts. 

Besser ist es, die Abmahnung durch einen im Urheberrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Diese Prüfung kann teilweise auch ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind und dann ist eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen ausreichend. Gegebenenfalls wäre die Gegenseite dann sogar verpflichtet, die Kosten Ihrer Verteidigung gegen die unberechtigte Abmahnung zu tragen!

Aber selbst für den Fall, dass Sie zu Recht abgemahnt worden sind, müssen noch lange nicht alle Forderungen, wie von Waldorf Frommer vorgeschrieben, erfüllt werden. 

Ein spezialisierter Anwalt wird in jedem Fall empfehlen, die Unterlassungserklärung abzuändern und so gerechtere Bedingungen für Sie zu schaffen.

Auch die Höhe der Abmahnkosten ist im Einzelfall durchaus verhandelbar, da die angesetzten Kosten zu hoch angesetzt werden. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit meiner über 10-jährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen behilflich. Ich weiß, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten auf!
  • Unterzeichnen Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Zahlen Sie nicht voreilig die geforderten Kosten!
  • Halten Sie sich an die gegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing des Films „Deadpool 2“ bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven. Wir vertreten Sie gern auch bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Fragen Sie einfach während eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräches danach. Hilfreich wäre es, wenn Sie vorab Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch vorbereiten können.

Wir helfen: schnell, günstig, zuverlässig!


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