Haben Sie ein Bauspardarlehen aufgenommen? Dann fordern Sie die Kreditgebühren zurück!
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Verbraucher können von ihrer Bausparkasse erhobene Darlehensgebühren zurückverlangen, sagt Rechtsanwalt Andreas Lorenz von der Bitterfelder Kanzlei jürges.knop.stiller.
Der Bundesgerichtshof hat erneut eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt. In seinem Urteil vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15, hat der BGH entschieden, dass die Bausparkassen von ihren Kunden keine Darlehensgebühren verlangen dürfen. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Die Gebühren betragen teilweise bis zu 2 Prozent des Kreditbetrags. Bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 80.000 Euro wurden 1600 Euro fällig.
Was sind Darlehensgebühren?
Die Bausparkassen, wie bspw. die BHW, Deutsche Bank Bauspar AG, Wüstenrot Bausparkasse und Debeka Bausparkasse, LBS, hatten häufig eine Gebühr bei der Auszahlung der Bauspardarlehen erhoben. Diese fällt an, sobald der Verbraucher das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Die Darlehensgebühr ist dabei nicht mit der Abschlussgebühr des Bausparvertrags zu verwechseln.
Rückzahlung der Gebühren fordern – Gefahr der Verjährung
Betroffene sollten ihre Verträge schnellstmöglich anwaltlich prüfen lassen und die Gebühren zurückfordern. Derzeit ist noch nicht geklärt, über welchen Zeitraum die Gebühren zurückverlangt werden können. Sollten der 10-Jahreszeitraum gelten, dann können auch Gebühren von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückverlangt werden. Im schlechtesten Fall muss mit den üblichen Verjährungsfristen gerechnet werden. Wenn das Darlehen im Jahr 2013/2014 ausgezahlt wurde, sollten die Ansprüche auf jeden Fall bis zum 31.12.2016 gesichert werden.
Bitte beachten Sie, dass ein einfaches postalisches Schreiben an ihre Bausparkasse die Verjährung nicht stoppt.
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