Haben Sie einen Strafbefehl erhalten?
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In dieser Situation ist es entscheidend, dass Sie ihre nächsten Schritte gut überlegen: Zunächst: Was ist ein Strafbefehl und wie funktioniert das Strafbefehlsverfahren?
Der Strafbefehl stellt eine besondere Form der strafrechtlichen Verurteilung dar, die ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ergeht und bei geringfügigen bis mittelschweren Straftaten Anwendung findet. Man kann das Strafbefehlsverfahren als eine Art „schriftliches Gerichtsverfahren“ betrachten, bei dem das Gericht auf Grundlage der vorliegenden Akten entscheidet. Dieses Verfahren dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte.
Ein Strafbefehl wird Ihnen, dem Beschuldigten, schriftlich zugestellt und enthält eine Strafe, die wie bei einem regulären Gerichtsurteil vollstreckbar ist. Diese Strafe kann beispielsweise eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung sein. Ein Strafbefehl steht einem Gerichtsurteil in jeder Hinsicht gleich und hat dieselben rechtlichen Auswirkungen. Das bedeutet, dass die Strafe aus einem Strafbefehl in das Bundeszentralregister eingetragen wird und unter bestimmten Voraussetzungen sogar im Führungszeugnis erscheinen könnte.
Wie läuft ein Strafbefehlsverfahren ab?
Das Strafbefehlsverfahren beginnt in der Regel mit einem schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft wählt dieses Verfahren, wenn sie eine öffentliche Hauptverhandlung für nicht erforderlich hält, da sie der Meinung ist, dass die Tat so begangen wurde wie im Strafbefehl geschildert und eine Verurteilung in einer Hauptverhandlung wahrscheinlich wäre. (sogenannter hinreichenderTatverdacht).
Der zuständige Richter oder die zuständige Richterin prüft daraufhin den Akteninhalt gemäß § 408 Abs. 2 StPO. Wenn nach Ansicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, wird der Strafbefehl erlassen. Eine Anhörung des Beschuldigten und Beweisaufnahme durch das Gericht findet dabei nicht statt. In der Regel hatten Sie jedoch bereits im Ermittlungsverfahren die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, zum Beispiel bei einer polizeilichen Vorladung.
Akzeptieren Sie den Strafbefehl, ist das Strafverfahren damit beendet und die festgelegte Strafe wird rechtskräftig- das bedeutet, Sie müssen dann beispielsweise die Geldstrafe zahlen oder den Führerschein abgeben.
Was kann man gegen einen Strafbefehl tun?
Wenn Sie die im Strafverfahren festgesetzte Strafe nicht akzeptieren, so können Sie selbst oder gem. § 297 StPO über einen Anwalt innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sie nicht verlängert werden kann. Die Fristberechnung erfolgt gemäß § 43 StPO ab dem Zustellungsdatum des Strafbefehls. Das für die Fristberechnung maßgebliche Datum finden Sie auf dem gelbenUmschlag, in dem Ihnen der Strafbefehl zugestellt wurde. Wird Ihnen der Strafbefehl beispielsweise an einem Mittwoch zugestellt, endet die Einspruchsfrist am übernächsten Mittwoch.
Sollte die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt werden, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gestellt werden, um dennoch die Möglichkeit zu erhalten, Einspruch einzulegen.
Der Einspruch kann sich gegen den gesamten Strafbefehl oder nur gegen bestimmte Teile beschränkt eingelegt werden, zum Beispiel die Höhe der Tagessätze der Geldstrafe oder die Anzahl der Tagessätze. Beachten Sie jedoch: Wird der Einspruch nur auf die Rechtsfolgen beschränkt, sind auch nur die Rechtsfolgen Gegenstand des weiteren Verfahrens.
Der Einspruch kann schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Gerichts, dass den Strafbefehl erlassen hat, eingelegt werden. Wird dieser fristgerecht eingelegt, wird eineHauptverhandlung durch das zuständige Gericht terminiert. Diese Verhandlung ist öffentlich und es findet eine Beweisaufnahme statt, zu der Sie erscheinen müssen.
Was gilt es zu beachten?
Ein Strafbefehl bietet Ihnen die Möglichkeit, das Verfahren schnell und diskret abzuschließen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie die Strafe akzeptieren und den Fall so rasch wie möglich hinter sich lassen möchten.Auf der anderen Seite kann nur durch eine Hauptverhandlung ein unberechtigter Tatvorwurf vollständig geklärt werden und eine Bestrafung abgewendet oder die Strafe angepasst werden.
Aber Vorsicht: Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl ist nicht ohne Risiko, da es kein Verschlechterungsverbot gibt. Das bedeutet, dass das Gericht in einer nachfolgenden Hauptverhandlung eine höhere Strafe verhängen kann, als im Strafbefehl ursprünglich festgesetzt wurde.
Fazit
Ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist, sollte daher stets sorgfältig abgewogen werden. Dabei gilt es, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und mögliche Risiken genau zu bedenken.
Es ist ferner wichtig zu wissen, dass der Zeitpunkt für die Einleitung eines Strafbefehlsverfahren flexibel ist und auch nach einer Anklageerhebung oder Eröffnung derHauptverhandlung noch angeregt werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Strafbefehl bis kurz vor Ende des Gerichtsverfahrens zurückzunehmen, wobei ab der Hauptverhandlung die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich ist.
Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen, damit Sie die bestmögliche Entscheidung treffen können. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – die Frist ist knapp, und schnelles Handelnist entscheidend.
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