Härtere Bußgelder ab 28.04.2020

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Infolge einer StVO-Novelle, welcher der Bundesrat bereits im Februar 2020 zugestimmt hat, gelten ab dem 28.04.2020 härtere Folgen für Verkehrsverstöße.

Zwar wurde kein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen verhängt, dennoch wurde der Bußgeldkatalog für Auto- und Motorradfahrer deutlich verschärft. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt:

1. Geschwindigkeit

Gerade im Bereich der geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden die Bußgelder verdoppelt und ein Fahrverbot droht bereits ab 21 km/h zu viel innerorts. Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die Grenze auf 26 km/h zu viel herabgesetzt.

Punkte im Fahreignungsregister gibt es bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h (außerorts). Die zunächst diskutierte Eintragung eines Punkts ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h innerorts wurde nicht umgesetzt.

Die Bußgelder wurden deutlich angehoben, so dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h bereits € 30,00 fällig werden.

2. Radfahrer

Der „ausreichende Seitenabstand“ zu Fahrrädern, Elektrokleinstfahrzeugen und Fußgängern wurde nun mit 1,5 m innerorts und 2 m außerorts definiert.

Daneben wird auch das Halten von Fahrzeugen auf einem Schutzstreifen für Radfahrer untersagt. Dieses kann zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu € 100,00 geahndet werden.

Auch wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, bei dem er sich um einen „grünen Pfeil“ für nach rechts abbiegende Radfahrer handelt.

3. Rettungsgasse

Ein Fahrverbot droht nun auch jedem, der keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr auf der Autobahn oder außerorts bildet. Neben dem einmonatigen Fahrverbot werden für diesen Verstoß 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und mindestens € 200,00 fällig. Wer eine Rettungsgasse zudem unberechtigt durchfährt, muss neben dem Fahrverbot und den 2 Punkten ein Bußgeld über € 240,00 erhalten.

4. Parken

Auch Verstöße gegen Parkvorschriften werden zukünftig deutlich teurer. Wer an unübersichtlicher Stelle parkt wird mit € 35,00 statt bislang € 15,00 zur Kasse gebeten. Das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge kostet zukünftig € 55,00.

Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid zugegangen sein, wenden Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Schmid+Kollegen in Schwäbisch Gmünd. Beachten Sie hierbei stets, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zugang eingelegt werden muss.

Hinweis: Vorstehendes ist nur eine generelle Übersicht und ersetzt keinesfalls eine fundierte anwaltliche Beratung. 


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