Haftung von Anlagevermittlern für Vermittlung Deutsche S&K Sachwerte und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2

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Es gibt positive Nachrichten für alle Anleger, die ihr Geld nach Beratung eines Anlagevermittlers in die Fonds Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG bzw. Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG investiert haben. Beide Verkaufsprospekte enthalten nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Christian Depken einen schwerwiegenden Fehler. Der Fehler besteht darin, dass die den Anlegern versprochenen Renditen von 10 % p.a. bzw. 12 % p.a. mit den geplanten Geschäften der Fonds niemals hätten erwirtschaftet werden können. Das hätte dem Anlageberater im Rahmen der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung des Verkaufsprospekts auffallen müssen. Dann hätte er den Anleger vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung über diesen Fehler aufklären müssen. Hat er dies versäumt, weil ihm der Fehler nicht aufgefallen ist, haftet er dem Anleger auf Schadensersatz in Höhe der Einlage samt Agio abzüglich bereits erhaltener Auszahlungen.

Der Prospektfehler besteht nach unserer Einschätzung darin, dass die prognostizierten Renditen mit den geplanten Immobiliengeschäften nicht hätten erwirtschaftet werden können. Beide Fonds haben EUR 30,00 Mio. plus Agio mithin insgesamt EUR 31,5 Mio. eingesammelt. Die Fonds haben dann jeweils EUR 30 Mio. einer sog. Investitionsgesellschaft aus der S&K-Firmengruppe als Darlehen zur Verfügung gestellt. Diese Investitionsgesellschaften mussten zunächst für die Vermittlung der Darlehen eine Provision von rd. 18 % sowie weitere Kosten tragen, sodass letztlich jeweils nur rd. 80 % des Darlehensbetrags investiert werden konnte. Die vereinbarten Darlehenszinsen betrugen 11 % p.a. (Sachwerte Nr. 1) bzw. 13,25 % p.a. (Sachwerte Nr. 2). Da die Investitionsgesellschaften nur mit 80 % des Darlehensbetrags arbeiten konnten, aber Zins- und Tilgungsleistungen auf den Gesamtbetrag von jeweils EUR 30 Mio. zu zahlen waren, wären jährliche Renditen von mindestens 15-17 % erforderlich gewesen, um den Fondsgesellschaften die geschuldeten Beträge zahlen zu können. Es ist absolut unrealistisch, dass die Investitionsgesellschaften das hätten schaffen können. Das hätte dem Anlageberater bei seiner Prüfung der Vermögensanlage auffallen müssen.

Es ist bereits durch ein Landgericht festgestellt worden, dass der Verkaufsprospekt des Fonds Sachwerte Nr. 2 den vorstehend beschriebenen Fehler enthält. Das Gericht hatte durch einen Sachverständigen prüfen lassen, ob die Investitionsgesellschaften es (theoretisch) hätten schaffen können, derart hohe Renditen zu erzielen. Der Gutachter hat das deutlich verneint. Aus unserer Sicht ist dieses Ergebnis auch auf den Fonds Sachwerte übertragbar.

Wir führen für diverse Anleger der beiden Sachwerte-Fonds Schadenersatzklagen gegen Anlageberater in Deutschland. Wenn Sie auch zu den Geschädigten gehören, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und bitten um ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wie gesagt, die Erfolgsaussichten sind unseres Erachtens wegen des klaren Prospektfehlers gut.


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