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Handyversicherung: darauf sollten Sie achten

  • 3 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion

Das Handy ist heute für die meisten Menschen ein unverzichtbarer Begleiter: Sowohl beruflich als auch privat kann es fast nicht mehr entbehrt werden. Smartphones sind dabei oft zugleich auch ein Statussymbol. Entsprechend teuer ist die Anschaffung der neuesten Modelle. Viele können sich diese nur über einen Mobilfunkvertrag mit langer Kündigungsfrist leisten.

Mehr als dramatisch ist es daher meist, wenn das Handy verloren, gestohlen oder beschädigt wird. Da die für Mängel gedachten Gewährleistungsrechte hier nicht helfen, werben Versicherer für Handyversicherungen. Bei Abschluss einer Handyversicherung sollten Sie aber auf diese Punkte achten:

Selbstbeteiligung

Bei einer Handyversicherung sollten Sie auf die vereinbarte Selbstbeteiligung achten: Zwar verringert eine hohe Selbstbeteiligung die zu zahlenden Prämien, machen aber die Versicherung nahezu nutzlos, wenn die Selbstbeteiligung fast dem Wert des Handys entspricht.

Vertragslaufzeiten

Handys verlieren schnell an Wert. Daher machen Versicherungen mit langen Laufzeiten nicht immer Sinn. So sollte ein besonderes Augenmerk auf die Kündigungsfristen gelegt werden und diese am besten gleich notiert werden. Sonst droht bei verspäteter Kündigung eine automatische Vertragsverlängerung. Um keine Kündigungsfrist zu verpassen, kann der Vertrag auch gleich vorsorglich nach Vertragsschluss mit langer Kündigungsfrist gekündigt werden. 

Neuwert oder Zeitwert

In diesem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, ob im Schadensfall der Neuwert oder der Zeitwert erstattet wird. Je älter das Handy wird, desto geringer ist der Zeitwert, den die Versicherung im Schadensfall erstattet. Vergehen also mehrere Jahre, bevor der Schadensfall eintritt, kann mit dem regelmäßig geringeren Zeitwert kaum ein neues Handy finanziert werden.

Versicherte Schadensfälle

In der Regel umfasst der Versicherungsschutz Display-, Flüssigkeits- und Bruchschäden sowie Schäden durch Blitzeinschlag, Brand und Kurzschluss. Auch hier sollte man die Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss genau lesen: 

Diebstahl ist einer der teuersten Versicherungsfälle. Daher sollte man darauf achten, dass der Versicherungsschutz Diebstahl auch abdeckt. Denn oft bieten Versicherer für bestimmte Fälle den Diebstahlsschutz gesondert als zusätzlichen Tarif an, der im normalen Vertrag nicht enthalten ist. 

Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Geräte kann eine Reparatur bereits aufgrund fehlerhafter Benutzung erforderlich sein. Solche Schäden durch Bedienfehler sind vom Versicherungsschutz in der Regel mit umfasst. Allerdings gilt dies nicht für Schäden, die aufgrund einer Manipulation des Handys entstanden sind, wie zum Beispiel das Aufspielen eines alternativen Betriebssystems oder Rooten des Smartphones. 

Leistungsausschlüsse und -grenzen

In jedem Versicherungsvertrag werden zudem sogenannte Obliegenheiten geregelt. Das sind bestimmte Verhaltensregeln, die der Versicherungsnehmer einhalten muss. Werden bestimmte Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer berechtigt sein, im Schadensfall die Regulierung zu verweigern. Die Obliegenheiten sollte man also genau lesen, um später böse Überraschungen zu vermeiden.

Auch hierüber sollte man sich im Klaren sein: Oft enthalten die Verträge hohe Abschläge bei Diebstahl und Totalzerstörung und weitere Einschränkungen. Je nach Vertrag und Schadensfall bedeutet das: Die Versicherung zahlt wenig bis gar nichts.

Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, genießt bereits von Gesetzes wegen keinen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Einzelfall an. Je nach Mitverschulden wird eine Quote gebildet, nach der ein Bruchteil des Schadens reguliert wird. Ein vollständiger Leistungsausschluss wegen grober Fahrlässigkeit soll nach der gesetzlichen Intension die Ausnahme sein. 

Nicht zuletzt sollte man den Vertrag noch auf Leistungsausschlüsse überprüfen. 

Rechtsschutzversicherung

Die beste Handyversicherung nützt nichts, wenn die Versicherung im Schadensfall die Regulierung zu Unrecht verweigert oder bei Vertragsschluss Fehler unterlaufen sind. Da das leider keine Ausnahmen sind, sollte man für diese Fälle gewappnet sein. Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Risiken abdecken. 

Fazit: Der Abschluss einer Handyversicherung sollte gut überlegt sein. Ist ein solcher Vertrag wirtschaftlich sinnvoll, dann sollten der Vertrag und insbesondere die Bedingungen vor Unterzeichnung genau durchgesehen werden, damit die Versicherung im Fall des Falles auch wirklich zahlt.

(FMA)

Foto(s): ©Fotolia.com

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