Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions“ (HL 142) - Steuernachforderung? Verjährung 2011

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Achtung Verjährung Ende 2011: Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) Steuerschaden?

Nach einem kurzen Siegeszug der Hannover Leasing Medienfonds, als das Finanzgericht München am 8. April 2011 die Verlustzuweisungen des Fonds steuerlich anerkannt hatte, kommen nun wieder schwere Zeiten auf die Anleger zu. Diese werden mit Briefen der Fondsgesellschaft darauf hingewiesen, dass die Steuerfahndungsstelle anderer Ansicht ist und die anfänglichen Verlustzuweisungen vollständig aberkennen wird.

Am 25.11.2011 wurden die Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) hierüber informiert. Die Steuerfahndungsstelle ist nach Angaben der Hannover Leasing demnach der Auffassung, dass es sich bei dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht um ein rechtlich anerkanntes Steuersparmodell handelt, sondern eine „verdeckte Festgeldanlage" in Höhe der Schuldübernahmegebühr darstellt. Der verbleibende Betrag sei damit der „Filmherstellung" zuzurechnen - ohne Gewinnerzielungsabsicht. Darin steckt der Vorwurf, dass die Gesellschaft der Filmherstellung nur zum Schein nachgegangen ist. Mit dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) sollte der Film „Rush Hour II" finanziert und produziert werden.

Die Veranlagungsstelle des Finanzamts München beabsichtige deshalb, demnächst geänderte Grundlagenbescheide zu erlassen, in denen die Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) mit erheblichen Steuernachzahlungen rechnen dürfen, da die anfänglichen Verlustzuweisungen steuerlich vollständig aberkannt werden. Der Schaden für die Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) geht insgesamt in die Millionen, vor allem weil die Steuernachforderungen zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit Zeichnung der Anlage beigetrieben werden.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt den Anlegern des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) mit: „Die Anteile an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) wurden von der Dresdner Bank vertrieben, sodass Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen diese zu überprüfen sind. Hierbei stellt es eine krasse Falschberatung dar, dass Anleger, die eine geringe Risikobereitschaft zeigten und dies auch äußerten, die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) empfohlen wurde, da dieser als geschlossener Fonds erhebliche Risiken aufweist. Als unternehmerische Beteiligung unterliegt die Einlage einem Totalverlustrisiko, sodass die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht als sicher angepriesen werden durfte. Weiterhin wurden den Anlegern die steuerlichen Risiken in verharmlosender Weise dargestellt."

In den oben geschilderten Fällen der Falschberatung können also Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank erhoben werden, wobei allerdings schnell gehandelt werden sollte, da die Ansprüche aus dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) Ende 2011 zu verjähren drohen. Nur durch eine rechtzeitige Geltendmachung der Ansprüche können erhebliche Verluste vermieden werden.

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