Hannover 96-Ticket-Abmahnung durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky versendet wieder Abmahnungen im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, in denen es um einen vermeintlichen Verstoß gegen ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) geht. Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung, in der es darum geht, dass unser Mandant über eBay Kleinanzeigen Tickets zu Spielen von Hannover 96 zum Kauf angeboten habe.

Konkrete Vorwürfe

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Angebot bei eBay Kleinanzeigen
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans

Forderungen der Gegenseite

Unsere Mandantschaft wird zunächst zur Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € verlangt.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollte nicht „auf eigene Faust“ gehandelt werden. Stattdessen raten wir dringend dazu, Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufzunehmen. Hierdurch kann die Angelegenheit rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt ist, ist oftmals nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Daher sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten

  • Beachten Sie die im Schreiben gesetzten Fristen
  • Kontaktieren Sie nicht die Gegenseite oder deren Anwälte
  • Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonsich kontaktieren.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da unseren Mandanten und auch uns Kostentransparenz von vornherein sehr wichtig sind, nennen wir Ihnen für den Fall einer Beauftragung gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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