Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH: Insolvenzantrag gestellt – Nachrangdarlehen im Feuer

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1) Die Idee: Zocken mit Transferrechten

Die Hanseatische Fußball Invest GmbH hatte bei Anlegern Geld in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen eingeworben, deren zeitweilige Hingabe mit bis zu 8 % Zinsen pro Jahr versüßt werden sollten. Verdient werden sollten diese Zinsen durch Weitergabe des Geldes an ihre eigene Muttergesellschaft, der Hanseatischen Fußball Kontor GmbH, die dann mit Transferrechten von Fußballern erfolgreich herumspekulieren sollte. Mit den erwarteten riesigen Gewinnen sollten dann, wurde zumindest behauptet, die Zinsen gezahlt und nach ein paar Jahren dann das Nachrangdarlehen ganz locker zurückgezahlt werden.

2) Die Realität: Verzockt

Das ging dann irgendwie schief. Die Muttergesellschaft ging in die Insolvenz. Das Insolvenzverfahren wurde am 16.06.2016 am Amtsgericht Schwerin eröffnet. Die Frist zur Anmeldung von Forderung lief bis zum 20.09.2016.

3) Die Darlehensgeber: Außen vor, mangels „Sippenhaft“

Anleger haben nicht bei der insolventen Muttergesellschaft, sondern der Tochter investiert und haben daher bei der Insolvenz der Muttergesellschaft nichts (an) zu melden.

4) Der Verwalter: Das Schicksal der Tochter

Noch Anfang August 2016 bestätigt der Insolvenzverwalte der Muttergesellschaft, dass die nur mittelbar betroffenen Gläubiger, wie etwa Gläubiger der HFK Invest GmbH (Tochtergesellschaft) vom Insolvenzverfahren der Muttergesellschaft nicht betroffen sind und auch über das Vermögen der Tochter gegenwärtig kein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist.

5) Die Zeit: Früher war alles besser

Inzwischen ist es Ende September und es wird bekannt, dass auch für die Hanseatische Fußball INVEST GmbH deren Geschäftsführer bereits am 12.09.2016 einen Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Schwerin gestellt hat. Die Entscheidung des Gerichts, ob dem Antrag entsprochen wird und ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren (ggf. in Eigenverwaltung) eingeleitet wird, dürfte demnach in Kürze bevorstehen.

6) Die Opfer: Darlehensgeber (Anleger)

Werden mit Sicherheit erhebliche Verluste erleiden, die auch nicht durch Anmeldung ihrer Forderung in einem Insolvenzverfahren oder durch Umwandlung ihrer Darlehen in haftendes Gesellschaftskapital ausgeglichen werden, so es denn überhaupt gelingt den Nachrangvereinbarung des Darlehens zu beseitigen.

7) Die Täter: provisionsgetriebene Vertriebler

Wie immer werden sich die Vermittler, die ihren Kunden den groben Unfug für die Gewährung überhöhter Provisionen angedreht haben als unschuldige, selbst geschädigte Opfer darstellen. Sie müssen dabei aber aufpassen nicht in ihren eigenen Krokodilsträhnen zu ertrinken, bevor sie mit ihren neuen provisionsfinanzierten Sportwagen in den Sonnuntergang cruisen.

8) Der Retter: Vater Staat?

Weder die Staatsanwaltschaft, noch der von dem Gericht bestellte Insolvenzverwalter (auch nicht ihr Volksvertreter oder die Staatsmedien) werden irgendetwas tun, um den Schaden der Anleger / Darlehensgeber zu vermindern, das müssen Sie schon selber tun, oder jemanden beauftragen, der das für Sie tut.

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Wir prüfen für Sie neben Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen und den Vertrieb, auch ihre Möglichkeiten als vermeintlich nachrangiger Insolvenzschuldner dennoch ihren Teil am (Insolvenz-) Kuchen zu bekommen. In der Kapitalanlagesache Hanseatische Fußball Kontor Invest GmbH vertrauen bereits eine Vielzahl von Mandanten nachdem sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben, die auf unserer Internetseite:

  • http://mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/Hanseatisches-Fussball-Kontor-Invest/

angeboten wird.



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