Hauptversammlung Volkswagen AG 2016 in Hannover – Bericht (Teil 1)

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München, Hannover, den 22.06.2016, 13 Uhr – Die Hauptversammlung des Volkswagen Konzerns enttäuscht in ihrer ersten Hälfte deutlich. Bei den anwesenden Anwälten der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wächst der Eindruck, der Konzern wolle zu einer Aufklärung der Abgas-Affäre nicht wirklich beitragen.

Insbesondere in Anbetracht der in den von uns geführten Aktionärsklagen zu findenden Argumente erscheinen die Darstellungen, die im Rahmen der Hauptversammlung bisher abgegeben wurden beinahe wie Hohn. Die „Dieselthematik” wie die Dieselaffäre in den Beiträgen des Konzerns beschönigend genannt wird, sei ein „Sondereinfluss”. Statt vielgepriesener Transparenz konzentriert sich Vorstand Matthias Müller lieber auf die Vision für 2025. „Dies wirkt arrogant, zumal im Geschäftsbericht noch nicht einmal Rückstellungen für den den Aktionären zustehenden Schaden aus dem Kursverlust gebildet wurden, die wir bereits einklagen.”, führt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aus.

Der Versuch, den Versammlungsleiter wegen befürchtetem Interessenkonflikt abwählen zu lassen, schließlich erfolgte hier ein ungewöhnlich plötzlicher Wechsel von der Stellung im Vorstand zum Aufsichtsrat und Versammlungsleiter, scheiterte. Dieser Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit zurückgewiesen, so dass hier der Eindruck entsteht, die anwesenden Privatanleger könnten im Konzern kaum ihre Interessen wahrnehmen.

Weitere Informationen folgen unter: www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/vw/hauptversammlung-volkswagen-2016/.

Lesen Sie auch unseren Bericht Teil 2: https://www.anwalt.de/rechtstipps/hauptversammlung-volkswagen-ag-in-hannover-ungeklaerte-fragen-und-von-demut-keine-spur-bericht-teil_083562.html


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