Hausratversicherung – Geiz ist geil!
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Geiz ist geil. Da werden Erinnerungen wach. Als Schadenregulierer habe ich unzählige Schäden bei Versicherungsnehmern besichtigt und reguliert. So mancher Versicherungsnehmer hat dabei eine böse Überraschung erleben müssen, denn manchmal wurde an der falschen Stelle gegeizt. Sei es aus Unwissenheit oder einfach aus reiner Geiz-ist-geil-Mentalität.
Die Hausratversicherung bei Google
Allein der Begriff „Hausratversicherung“ wird etwa 140.000-mal pro Monat gegoogelt. Dies zeigt mir zumindest mein kostenpflichtiges Keyword-Tool für Google an. Der Begriff „Hausratversicherung Stiftung Warentest“ wird lediglich 480-mal pro Monat gegoogelt. Dann gibt es noch die ganz exotischen Anfragen wie „Hausratversicherung billig“.
Naja, diese 20 Internetnutzer googlen im Ernstfall dann sicherlich auch nach „online Rechtsanwalt kostenlos“. Letzteres wird gut 40-Mal pro Monat bei Google gesucht. Um diese Personen geht es mit aber nicht.
Es geht mir darum, aufzuzeigen, worauf man beim Abschluss der Hausratversicherung achten sollte bzw. was im Hinblick auf Altverträge gilt.
Hausratversicherung – Streitfall Unterversicherung
Wer kennt es nicht? Im Laufe der Jahre wird eine größere Wohnung bezogen, es wird mehr Hausrat angeschafft, aber der Versicherungsvertrag, sprich die Versicherungssumme, wird nicht angepasst. In solchen Fällen kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Leistung im Schadenfall kürzen kann, da sich die Versicherungsprämie mit an dem versicherten Wert des Hausrates orientiert. Es gibt aber auch Versicherungen, die den Einwand der Unterversicherung explizit ausschließen. Dies sollte man im Auge haben.
Als Faustregel gilt ein Wert von ca. 650,00 EUR pro Quadratmeter.
Hausratversicherung – Streitfall grobe Fahrlässigkeit
Vergewissern Sie sich, ob in Ihrem Vertrag grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Wie schnell passiert es, dass man z. B. den Herd unachtsam angeschaltet lässt oder eine Kerze unbeaufsichtigt lässt. So etwas sollte versichert sein, denn die Auswirkungen und die Kosten, die mit einem Brandschaden einhergehen sind immens. Es geht dabei nicht primär um das abgebrannte Tischgesteck oder die Tischplatte, sondern um die Reinigungskosten und die Entfernung des Brandgeruches.
Nicht selten entstehen bei einem kleinen Brand eines Tischgesteckes Reinigungskosten von mehreren Tausend Euro. Für die Geruchsneutralisation werden sodann spezielle Ozongeräte genutzt.
Hausratversicherung – Streitfall Wertsachen
Wertsachen (Bargeld, Sparbücher, Schmuck etc.) sind lediglich bis zu einer Höchstgrenze versichert, wenn diese nicht verschlossen bzw. gesichert aufbewahrt werden. Aber auch wenn diese Gegenstände in einem Tresor eingelagert sind, dann gelten gesonderte Bestimmungen im Hinblick auf die Sicherheitsstufe des Tresores.
Es gibt Versicherungen, die auch lose gelagerte Wertgegenstände bis 35.000,00 EUR versichern. Andere Versicherungen leisten lediglich Zahlung bis 5.000,00 EUR für Wertsachen. Wenn Sie also keine Lust haben, Ihre Wertsachen nur im Safe aufzubewahren, dann sollten hierauf achten.
Hausratversicherung – Streitfall Außenversicherung
Schnell für eine paar Monate in den Urlaub fliegen, ein paar Monate Reha oder auch ein Aufenthalt im Seniorenheim. Das Stichwort heißt Außenversicherung. Schauen Sie nach, ob und wieweit der Hausratschutz greift, wenn Sie ortsabwesend sind oder aber über eine Zweitwohnung verfügen.
Hausratversicherung – Streitfall Rückstau
Rückstauschäden aus der Abwasserrohren sind regelmäßig nur versichert, wenn auch eine Rückstauklappe vorhanden ist. Diese Schäden kommen häufig vor, sodass sich ein Blick auf diesen Punkt lohnt. Insbesondere bei Mietern in Kellerwohnungen ist dies der Fall.
Hausratversicherung – Streitfall Überschwemmung
Überschwemmungen sind im normalen „Basistarif“ nicht versichert. Hier greift die Elementarversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden muss.
Hausratversicherung – Streitfall Einbruch in das Kfz
Hier muss eine konkret individuelle Abschätzung vorgenommen werden, denn es kommt auf den regelmäßigen Standort des Fahrzeuges an. Zu Bedenken ist aber auch, dass viele Leute mit dem Kfz in den Urlaub fahren und nahezu Ihren gesamten Hausrat mitnehmen.
Hausratversicherung – Streitfall Gartenmöbel
Wenn Sie keinen Garten und oder Gartenmöbel haben, dann ist dieser Punkt zu vernachlässigen. Im Kern geht es aber darum, ob diese Gegenstände z. B. dauerhaft im Gartengelagert werden oder auch nicht. Fragen Sie notfalls bei der Versicherung nach, denn ein Pavillon für mehrere tausend Euro ist teilweise nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.
Hausratversicherung – Streitfall Hotelkosten
Ja, Sie lesen richtig. Es geht um Hotelkosten für den Fall, dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Diese Fälle kommen häufiger vor, als Sie denken. Ein großer Wasserschaden oder auch ein Brand sind hier oft die Ursache. Die Höhe dieser Kosten wird manchmal pauschal anhand der Versicherungssumme berechnet und bemisst sich nach Tagen.
Angenommen Sie haben eine Versicherungssumme von 60.000,00 EUR, dann beträgt die Pauschale 60,00 EUR pro Tag. Wenn Sie allerdings mit 4 Personen in der Wohnung wohnen, sodann aber ausziehen müssen, dann kann ein echtes Problem auftauchen, denn die einfache Übernachtung in einer Jugendherberge liegt schon bei etwa 25,00 EUR pro Person. Dies ergäbe pro Tag eine Zuzahlung von 40,00 EUR.
Bei einer Instandsetzungszeit von drei Monaten bei einem großen Wasserschaden, z. B. inkl. Estrich-Demontage und Neuverfliesung, ergibt sich ein Defizit von 3.600,00 EUR.
Hausratversicherung – Streitfall Lager- und Transportkosten
Bleiben wir einfach mal bei einer Unbewohnbarkeit der Wohnung. Wenn z. B. die Fußböden demontiert werden müssen, dann muss der Hausrat ausgelagert und oder zwischengelagert werden. Diese Kosten sind oft bis zu einer unterschiedlichen Höchstgrenze versichert. Hier muss man auf den konkreten Einzelfall und den Hausrat schauen.
Hausratversicherung – Streitfall Seng- und Schmorschäden
Brandschäden sind versichert. Ein Brandschaden liegt jedoch nur vor, wenn es zu einer offenen Flamme gekommen ist. Unsere Haushaltsprodukte werden aber immer sicherer, denn es werden fast ausschließlich brandhemmende Produkte in den Verkehr gebracht. Es kommt daher oft zu Schäden, die keinen eigentlichen Brandschaden darstellen.
Ein einfaches Körnerkissen in der Mikrowelle reicht dafür, dass die gesamte Wohnung im Brandgeruch versetzt ist. Die Folgekosten sind immens. Ausreichend ist auch eine Plastikschüssel auf dem Herd, die zwar nicht selbst gebrannt hat, aber eine Rußentwicklung von sich gegeben hat. Eine Versicherung, die sowas nicht mit abdeckt, muss schon gewichtige andere Vorteile bieten, wenn man diese Versicherungslücke in Kauf nimmt.
Hausratversicherung – Streitfall Fahrrad
Mit dem Aufkommen von Pedelecs und E-Bikes nimmt dieser Bereich ein weites Feld ein, auf dass ich aber hier nicht weiter eingehen will. Achten Sie einfach darauf.
Hausratversicherung – Streitfall Aquarium
Wer ein Aquarium besitzt, der sollte darauf achten, dass Schäden, die vom Aquarium mit ausgehen, auch versichert sind. Eventuell sollten man auch darauf achten, dass der Inhalt selbst versichert ist.
Hausratversicherung- Streitfall Fogging
Hier geht es um die Reinigungskosten, denn Fogging ist gesundheitlich eher ungefährlich.
Hausratversicherung – Streitfall Überspannungsschäden
Überspannungsschäden treten oft nach einem Blitzeinschlag in der näheren Umgebung auf. Schauen Sie auch hier nach der Höchstgrenze und ob dies mitversichert ist.
Fazit zum Thema Hausratversicherung
Geiz kann geil sein. Wundern Sie sich dann aber nicht, wenn die Versicherung einwendet, dass man die Vergleichsgegenstände auch bei eBay.de findet und günstig bekommt, oder dass man mal bei myhammer.de Vergleichsangebote einholen könnte. Eine solide Basisversicherung gibt es eben nicht zum Billigtarif. Es werden spätestens bei den Höchstentschädigungsgrenzen oder aber den Tageszahlen Kappungen vorgenommen. Ein solider Schutz in Bezug auf Brandschäden und Wasserschäden sollte schon für den „Worst Case“ vorhanden sein.
Was ist der Grund für diesen Beitrag, der keinen Raum für eine anwaltliche Rechtsberatung bietet?
Der Grund ist einfach zu benennen. Es ist die reine Schadenfreude.
Nein, so ist es natürlich nicht. Ich habe in meinem Leben unzählige Versicherungsschäden besichtigt und reguliert. Dabei musste ich mehrfach feststellen, dass ein guter Versicherungsagent / Vertreter / Makler wie auch immer, schon eine Vorstellung davon haben sollte, wie der konkrete Haushalt seines Kunden aussieht. Auch Lebensgewohnheiten des Kunden sollten insoweit bekannt sein.
Erst wenn man darüber Kenntnis erlangt hat, kann man das richtige Produkt verkaufen, denn am Markt für Hausratversicherungen findet sich für jeden das passende Leistungspaket.
Dann kommen Sie aber in eine Wohnung mit einem beeindruckenden Salzwasseraquarium und es besteht kein Versicherungsschutz im Hinblick auf die Gefahren, die von diesem Aquarium ausgehen. Die Frage, was mit den vertrockneten Korallen im Wert von ca. 30.000,00 EUR geschieht, stellte sich erst gar nicht.
Da ist der Makler beim Wasserschaden mit langer Unbewohnbarkeit des Hauses mit vor Ort und erzählt der Versicherungsnehmerin, was er nicht alles machen würde. Nur schlecht, dass es sich um einen sechs Personen Haushalt gehandelt hat, mit einer externen Wohnkostenpauschale von 100,00 EUR pro Tag. Diese Familie musste dann für Monate in einem Wohnwagen wohnen.
Da kommen Sie nach einem Einbruch in ein schönes Haus, schauen kurz auf die Neomatik am Handgelenk, werfen einen Blick auf die Ringe und merken sofort, dass es Probleme mit der Höchstentschädigungsgrenze gibt.
Oder Sie werfen einen kurzen Blick auf die Bilder an der Wand, schauen auf die Signaturen und merken, dass der Teppich unter Ihnen gut 1 Million Knoten hat. Naja, in einem solchen Fall sollte man schon gut beraten worden sein.
Ob dies Versicherungsvergleichsportale leisten können, kann ich nicht sagen, denn dies hängt nämlich davon ab, wie gut Sie sich im Vorfeld informiert haben.
Axel Schwier, Rechtsanwalt und langjähriger Schadenregulierer für Versicherungen
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