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Hessen: Landesregierung verlängert das Öffnungsverbot für Bordelle bis zum 31.01.2021!

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Aufgrund steigender Infektionszahlen in ganz Deutschland werden Stimmen lauter, die eine Schließung von Bordellen in so genannten "Hot-Spots" fordern. In der ganz überwiegenden Anzahl der Bundesländer sind Prostitutionsstätten jedoch wieder geöffnet, da Gerichte die Öffnungsverbote als rechtswidrig erachteten oder aber die jeweiligen Verordnungsgeber von sich aus die Wiedereröffnung ermöglicht hatten. Derzeit müssen nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Hessen Bordelle noch geschlossen bleiben. 

Die Landesregierung Hessen hat nunmehr das Öffnungsverbot für Bordelle usw. in der ab dem 19. Oktober 2020 in Hessen geltenden Fassung der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) verlängert. 

§ 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung sieht vor, dass der Betrieb von Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), Bordellen, Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr untersagt ist.

Die Verordnung tritt erst mit Ablauf des 31.01.2021 außer Kraft. Wird keine gerichtliche Abhilfe geschaffen, müssten Prostitutionsbetriebe somit für weitere 3,5 Monate geschlossen bleiben. Es darf daran gezweifelt werden, dass  eine derartige Verlängerung noch als verhältnismäßig angesehen werden kann. Eine durchgehende Schließung der entsprechenden Betriebe über mehr als 10 Monate dürfte für kaum einen Betreiber wirtschaftlich zu stemmen sein. 





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