Hilfe bei Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Future Trance Vol. 73“

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Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Sampler „Future Trance Vol.73“ ab. Wer in den Genuss der aktuellsten Trends Hits kommen möchte, der sollte nicht versuchen die bekannten Tauschbörsen zu bemühen. Denn diese werden intensiv und konsequent hinsichtlich unerlaubter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Sampler überwacht. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es hierbei um das Werk „Future Trance Vol. 73“.

Auf dem Sampler „Future Trance Vol. 73“ befinden sich unter anderem folgende Musiktitel:

  •     Martin Solveig feat. Sam White – +1
  •     David Guetta feat. Nicki minaj & Afrojack – Hey Mama (Afrojack Remix)
  •     Avicii – Waiting for Love (Carnage & Headhunterz Remix)
  •     Headhunterz & Crystal Lake – Live Your Life
  •     Showtek feat. Vassy – Satisfied
  •     Zedd – Beautiful Now (feat. Jon Bellion)
  •     CJ Stone – The Sun (Cj Stone & Milo. NI Edit)
  •     Billy The Kit – Sleep Alone

Wer in den Verdacht gerät, Future Trance Vol. 73 unerlaubt verbreitet zu haben, der muss mit einer Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian rechnen.

Die Forderung der Abmahnung besteht vereinfacht gesagt aus drei Bestandteilen: die aufforderte Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Erstattung angefallener Kosten und die Zahlung von Schadensersatz. Nicht in jedem Fall müssen alle drei Teile der Forderung erfüllt werden. Wer sich jedoch nicht informiert und gegen die Abmahnung Wert, der muss wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben. Gerade Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert im Vergleich zu anderen Abmahnkanzleien hohe Geldbeträge im Falle einer Urheberrechtsverletzung. Sicherlich lassen sich diese mit der Anzahl verbreiteter Lieder erklären, ob die Festsetzung einer anwaltlichen Vertretung und gerichtlichen Überprüfung standhält, lässt sich jedoch nicht unbedingt bestätigen. Das bedeutet, dass in Abmahnungen oftmals zu hoch angesetzte Beträge gefordert werden. Ob dieses im Falle der Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Future Trance Vol.73 der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Um auszusagen, ob der geforderte Betrag reduziert werden kann, muss die Abmahnung Einzelfall abhängig geprüft werden. Hierbei muss beantwortet werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung stattgefunden hat. War es der Anschlussinhaber oder eine andere Person? War der Internetanschluss gesichert? Waren die Mitbenutzer des Internetanschlusses ausreichend über die Gefahren des Filesharings informiert? Ist der geforderte Betrag unabhängig von den genannten Faktoren überhaupt angemessen oder vielleicht viel zu hoch angesetzt?

Gerne hilft Ihnen Dr. Wachs im Falle einer Abmahnung von Daniel Sebastian wegen Future Trance Vol.73.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann rufen Sie uns erstmal an. Kostenlos besprechen wir mit Ihnen die Angelegenheit und zeigen ihn auf, wie sie bestmöglich aus der Situation herauskommen. Die möglicherweise daraufhin folgende, außergerichtliche Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für ein vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Ein Kostenrisiko ist somit minimiert und der Betrag wird bereits im ersten Telefonat mitgeteilt.  Gerne und bestimmt auch erfolgreich helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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