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Hilfe bei Internetbetrug!

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Die Zahl der Internetbetrüger und der durch sie verursachten Opfer steigt stetig, wobei „Phishing“, Fake-Onlineshops und Vorkassebetrug als häufige Betrugsmethoden identifiziert werden. Diese Methoden führen dazu, dass Nichtlieferung von Waren, der Missbrauch von persönlichen Daten und finanzieller Schaden für die Opfer entstehen. Es werden verschiedene Maßnahmen zum Schutz vor derartigen Betrügereien vorgeschlagen, wie die Verwendung sicherer Passwörter, die Installation eines Anti-Viren-Programms und die generelle Vorsicht bei der Weitergabe von Daten im Internet. Zudem werden rechtliche Schritte im Falle eines Betrugs erläutert, wie Fristsetzung zur Lieferung, Mahnbescheid und Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 323 Abs. 1 BGB, sowie der Rechtsanspruch auf Schadensersatz und die Rolle des Betrugs nach § 263 StGB. Darüber hinaus wird die Bedeutung von Google als Suchmaschine und deren Potenzial, sowohl Betrüger zu unterstützen als auch den eigenen Schutz zu erhöhen, diskutiert. Abschließend wird betont, dass ein Bewusstsein und eine sorgfältige Internetnutzung dafür sorgen können, das Risiko, Opfer von Internetbetrug zu werden, zu minimieren.

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Jährlich wächst die Zahl der Internetbetrüger und damit leider auch die der Opfer von Internetbetrug. Kunden bestellen eine Ware auf einer bestimmten Internetseite, bezahlen diese, bekommen sie aber nicht geliefert. Gerade in den letzten Jahren ist dies durch die vermehrte digitale Vernetzung ein ernstzunehmendes Problem geworden. 

Bekannte Begriffe wie „Hackerangriff“, „Phishing“ oder „Fake-Onlineshops“ sind mittlerweile im heutigen Alltag fest verankert. Doch wie schützt man sich vor den betrügerischen Machenschaften und welche rechtlichen Maßnahmen kann man gegen einen oder nach einem Internetbetrug ergreifen? Um Ihnen im Alltag einige Tipps zu geben, wie Sie sich vor Internetbetrügern schützen können, möchte ich Ihnen gerne einen Beitrag mit einigen elementaren Themen widmen, die Aufmerksamkeit verdienen.


Fachanwalt für IT-Recht hilft bei Internetbetrug bundesweit!


Internetbetrug – was ist das eigentlich?

Das Internet ist vielfältig und damit auch die Möglichkeit für Betrüger, nichtsahnende Internetnutzer über den Tisch zu ziehen. Es gibt mehrere Arten, einen Internetbetrug zu begehen. Während sich die einen auf bestimmten Internetseiten mit ihren persönlichen Daten anmelden, kaufen andere auf sogenannten „Fake-Onlineshops“ ein und erhalten im Gegenzug nicht die bestellte Ware. 

Andere wiederum übersehen Kleingedrucktes und schließen Verträge ab, die ihnen einen finanziellen Schaden verursachen. Es handelt sich bei Internetbetrug also um Internetkriminalität, bei der Betrüger ihre Opfer täuschen wollen, um sich daraus einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ohne selbst dafür haften zu müssen.


Alle wichtigen Begriffe zum Internetbetrug erklärt!


Was bedeutet „Phishing“?

Sicherlich ist das jedem von uns einmal passiert. Wir schauen in unseren E-Mail-Posteingang und sehen eine E-Mail einer Person oder Firma. Darin kann ein Link enthalten sein, den wir anklicken sollen, um beispielsweise Account-Daten zu aktualisieren. 

Nun landet man auf der gefälschten Internetseite der Betrüger, auf der man seine Account-Daten eingeben soll. Gibt man tatsächlich seine eigenen Daten ein, werden diese automatisch an die Betrüger gesendet, die vollen Zugriff auf diese Daten haben. Diese Vorgehensweise der Betrüger bezeichnet man als „Phishing“. Die Internetbetrüger versuchen so, die Daten des Internetnutzers zu „angeln“. 

Ein weiteres Zeichen von „Phishing“ ist, dass die Betrüger eine E-Mail an eine breite Masse absenden, um möglichst viele „Fische“ zu „angeln“. Doch greifen hier keine gesetzlichen Normen ein, um Opfer zu schützen? Da die Übermittlung eigener Daten auf freiwilliger Basis erfolgt, kann der § 202a StGB („Ausspähen von Daten“) nicht eingreifen. In Betracht kommt eher § 269 StGB. 

Dieser Paragraph umfasst nämlich Fälle des „Phishing“ und stellt ein Urkundendelikt dar. Hierbei ist ausreichend, dass eine abstrakte Gefährdung eingetreten ist. Des Weiteren enthalten diese E-Mails nie eine persönliche Anrede, sondern Floskeln wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ oder „Sehr geehrter Kunde“.

Fake-Onlineshops als Form von Internetbetrug

Mithilfe von „Fake-Onlineshops“ versuchen Internetbetrüger gezielt, an das Geld von Kunden zu gelangen. Der Verbraucher bestellt ein bestimmtes Produkt und bezahlt diese mit einer ausgewählten Zahlungsart, ohne zu wissen, dass es sich um eine von den Betrügern erstellte und gefälschte Internetseite handelt. 

Die Ware hingegen wird erst nicht geliefert. Der Onlineshop jedoch hat nach der Rechtsprechung des BGH die Pflicht, seine Kunden über die Lieferzeiten zu unterrichten. Der BGH macht deutlich, dass die Lieferzeiten für den Kunden klar und deutlich sein und sich nicht nur aus den AGB ergeben müssen. Zu beachten ist, dass man infolge von Nichtlieferung nicht zwingend Opfer eines Internetbetrugs sein muss. Daher sollte man als Kunde die aus dem Gesetz geforderten Voraussetzungen einer möglicherweise verspäteten Lieferung beachten.


Internetbetrug: Fake Shop erkennen & schützen


Fristsetzung

Zunächst sollte man dem Onlineshop die Möglichkeit einräumen, die Ware innerhalb einer gesetzten Frist nachliefern zu können. Die Fristsetzung bedarf grundsätzlich der Schriftform und sollte per Einschreiben an den Onlineshop versandt werden. Besonders wichtig ist, dass hinsichtlich der Fristsetzung ein genaues Datum genannt wird, an dem die Ware geliefert werden soll.

Mahnung

Kommt es trotz Fristsetzung nicht zur Lieferung der Ware, kann eine Mahnung an den Onlineshop gesendet werden. So erhält dieser durch Aufforderung des Gläubigers nochmals die Möglichkeit, die Ware innerhalb einer bestimmten Zeit zu liefern.

Mahnbescheid

Auch bei einer Nichtlieferung trotz Mahnung besteht die Möglichkeit des Mahnverfahrens. Der Schuldner erhält ein Mahnbescheid und wird noch einmal aufgefordert, die Ware zu liefern.

Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 Abs. 1 BGB

Hat einer der dargestellten Schritte keine Aussicht auf Erfolg, besteht die Möglichkeit, gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zuvor sollte man aber dem Schuldner eine weitere Frist gesetzt haben, in der er die Ware liefern soll. Kommt der Schuldner dieser Frist wieder nicht nach, besteht ein hinreichender Grund, vom ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten. 

Handelt es sich bei dem Onlineshop um einen „Fake-Online-Shop“, ist das Ausfindigmachen des Verkäufers und die Einhaltung der oben genannten Schritte problematisch. Des Weiteren ist es problematisch, wenn sich der Betrüger im Ausland befindet, da eine Zahlung ins Ausland grundsätzlich nicht widerrufen werden kann. Dennoch sollten Sie wichtige Beweise für den Onlinekauf behalten. Darunter fallen die Bestellbestätigung durch E-Mail, der Kaufvertrag sowie sämtliche E-Mails, die auf den speziellen Onlinekauf hinweisen.

Fake-Onlineshops erkennen

Doch wie kann man sich vor Abschließen eines Kaufvertrags schützen? Dazu gibt es bestimmte Hinweise, auf die besonders geachtet werden sollte. Eine Möglichkeit, einen „Fake-Onlineshop“ zu erkennen ist, dass die AGB auf Englisch geschrieben sind. Ein weiteres Merkmal ist der Preis. Kostet eine Ware beispielsweise nur die Hälfte des üblichen Preises, so liegt die Vermutung der Falschheit des Onlineshops nahe. 

Liegt der Preis sogar deutlich unter der Hälfte, kann so eine gravierende Preisabweichung meistens nicht der Realität entsprechen. Als Beispiel können Onlineshops für Edelmetalle genannt werden, bei denen seit 2017 der Internetbetrug vermehrt zugenommen hat. Ungenauigkeiten im Impressum sollten ebenfalls Zweifel über die Richtigkeit des Onlineshops aufkommen lassen. Besondere Beachtung sollten zudem die Produkttexte bekommen, denn diese sind urheberrechtlich geschützt. Produktbilder sollten genau unter die Lupe genommen werden, denn das Erstellen ist ein aufwendiger und teurer Prozess, den nicht ein Onlineshop mit Rechtschreibfehlern, englischen AGB oder informationslosem Impressum hergestellt haben kann. 

Kundenbewertungen können eine weitere Hilfe sein, „Fake-Onlineshops“ zu erkennen. Allerdings sollte beachtet werden, dass viele Bewertungen nicht immer eine sorgfältige und kritische Auseinandersetzung mit dem Shop enthalten. Kommentare wie „geht so“ oder „könnte besser sein“ sind keine aufschlussreichen Tipps. Zudem sind die Hintermänner eines Internetbetrugs auch mit „Fake-Accounts“ online und bewerten den eigenen Fakeshop positiv, um weitere Kunden anzulocken.

Vorkassebetrug - Eine aktuelle Form des Internetbetruges

Sie haben vielleicht schon von Vorkassebetrug gehört, einer Form von Online-Betrug, bei der die Opfer dazu gebracht werden, Geld im Voraus für eine Ware oder Dienstleistung zu bezahlen, die sie nie erhalten. 

Aber wie funktioniert dieser Betrug genau und wie können Sie sich davor schützen?

Vorkassebetrug kann viele Formen annehmen, aber das Grundprinzip ist immer das gleiche: Der Betrüger gibt sich als seriöser Verkäufer oder Anbieter aus und bietet Ihnen ein attraktives Angebot an, das Sie nur per Vorkasse bezahlen können. Dabei kann es sich um ein Schnäppchen auf einer Online-Plattform, eine günstige Reise, eine Lotterie oder eine Erbschaft handeln. Der Betrüger fordert Sie auf, das Geld per Überweisung, Scheck, Bargeld oder einer anderen nicht nachverfolgbaren Methode zu senden. Sobald Sie das getan haben, bricht der Kontakt ab und Sie erhalten weder die Ware noch das Geld zurück.

Um sich vor Vorkassebetrug zu schützen, sollten Sie immer skeptisch sein, wenn Ihnen etwas zu schön oder zu günstig erscheint, um wahr zu sein. Fragen Sie nach Details und Beweisen für die Identität und Seriosität des Verkäufers oder Anbieters. Vermeiden Sie es, Geld im Voraus zu bezahlen, wenn Sie die Ware oder Dienstleistung nicht persönlich überprüfen können. Nutzen Sie lieber sichere Zahlungsmethoden wie PayPal oder Kreditkarte, die Ihnen einen Käuferschutz bieten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie einem Vorkassebetrug zum Opfer gefallen sind, melden Sie dies sofort der Polizei und Ihrer Bank. 

Identitätsdiebstahl als Form von Internetbetrug

Bei dem sogenannten „Identitätsdiebstahl“ handelt es sich nicht um einen klassischen Diebstahl im Sinne des § 242 StGB, sondern um den Missbrauch von personenbezogenen Daten durch Dritte. Vom geknackten Facebook-Profil bis hin zur unerwarteten und unerklärlichen Mahnung ist alles dabei, was letztendlich dem Opfer schadet. Internetbetrüger nutzen jede Chance, um mit den personenbezogenen Daten der Opfer möglichst viele angestrebte Ziele zu verwirklichen. 

Dabei gibt es mehrere mögliche Ziele, die ein Internetbetrüger verfolgen kann. Zum einen wollen sie sich einen finanziellen Vorteil verschaffen, indem sie sich mit Ihren Daten bei Onlineshops bestimmte Artikel zu einer anderen Adresse bestellen, während die Rechnung auf Ihre Adresse versandt wird. Zum anderen wollen die Betrüger den Ruf einer Person schädigen und kündigen absurderweise einen Amoklauf an oder beleidigen wahllos andere Internetsurfer. 

Den rechtlichen Ärger bekommt zunächst die betroffene Person. Auch das Erschleichen medizinischer Leistungen steht dem Wunschzettel der Betrüger. Problematisch ist, dass der Identitätsdiebstahl keine Straftat darstellt. Jedoch können Internetbetrüger mit dem Identitätsdiebstahl bestimmte Straftaten – wie die Nachstellung (§ 238 StGB), die Urkundenfälschung (§ 267 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), den Computerbetrug (§ 263a StGB) sowie das Ausspähen und Abfangen von Daten (§ 202a StGB) – begehen. 

Wie kann man einen Identitätsdiebstahl verhindern? Gerade die Nachstellung im Sinne des § 238 StGB stellt uns immer wieder vor große Probleme, denn „Cybermobbing“ oder „Stalking“ sind bereits bekannte Begriffe in der digital vernetzten Welt von heute.

Abofallen als Form von Internetbetrug

Die „Abofalle“ stellt eine weitere Art von Internetbetrug dar. Sie gehen mit dem Smartphone online, surfen und landen durch versehentliches Antippen einer Werbung auf einer Abofalle. Dabei bemerken Sie die Mitgliedschaft eines ungewollten Abos erst, wenn Sie Rechnungen oder Mahnungen vom jeweiligen Anbieter erhalten. 

Wie funktioniert eigentlich ein solch heimlich und ungewollt abgeschlossener Vertrag? 

Über einen Abo-Betreiber, auch „Drittanbieter“ genannt, nimmt eine Abrechnungsfirma die Abrechnung des Abo-Betreibers vor, die dann bei dem eigenen Mobilfunkunternehmen landet. Die daraus resultierende Rechnung kommt schließlich an Ihre Adresse. Es gibt jedoch mehre Möglichkeiten, was man gegen eine Abofalle unternehmen kann:

  1. eine sogenannte „Drittanbieter-Sperre“ beim Mobilfunkunternehmen zum Schutz vor Abo-Betreibern einrichten lassen.
  2. bei der Abrechnungsfirma das ungewollte Abo deaktivieren. Dies kann per Musterbrief oder online vorgenommen werden. Gleichzeitig den entstandenen Betrag beim Abo-Betreiber zurückfordern
  3. bei erfolgloser Rückzahlung durch den Abo-Betreiber das Mobilfunkunternehmen kontaktieren, die Rechnung beanstanden und das Geld zurückfordern.

Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich nicht von Abo-Betreibern unter Druck setzen. Denn diese sind darauf aus, die vermeintlich von Ihnen entstandenen Kosten zu fordern. Sie schlagen mit Paragrafen, Kosten und gerichtlichen Urteilen um sich, um Sie zur Begleichung der Rechnung zu bewegen. Sie sollten zunächst der Forderung widersprechen. 

Erst bei einer gerichtlichen Mahnung sollten Sie sich in Kontakt mit dem Anbieter setzen, nachdem sie zuvor der Mahnung widersprochen haben. Weiter sollten Sie nicht vergessen, dass kein gültiger Vertrag vorliegt, den sie abgeschlossen haben. Ein solcher liegt vor, wenn sie gewollt auf einen Button mit „zahlungspflichtig bestellen/kaufen“ anklicken.

Welche relevanten Normen sind beim Internetbetrug einschlägig?

Neben den oben genannten Paragraphen hinsichtlich des „Phishings“ und des „Identitätsdiebstahls“ spielt der Betrug nach § 263 StGB eine entscheidende Rolle bei der juristischen Bewertung von Fällen im Bereich Internetbetrug und stellt ein Vermögensdelikt dar. Hierbei wird das Opfer über Tatsachen getäuscht oder es wird ein Irrtum erregt oder unterhalten. Folge dieser Handlung können eine Vermögensverfügung und ein daraus resultierender Schaden sein.

Schließlich muss der Täter aus subjektiver Sicht gewusst und gewollt haben, dass seine Täuschung zu einer Vermögensverfügung und anschließend zum Schaden führt. Dabei ist der Betrug gemäß § 263 StGB ein Verbrechen, das mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von 5 Jahren geahndet wird. Bereits der Versuch eines Betrugs stellt eine Straftat dar gemäß der §§ 263, 22,23 StGB. 

Ein versuchter Betrug liegt beispielsweise vor, wenn ein Student falsche Angaben über die Vermögensverhältnisse der Eltern macht, um einen höheren monatlichen Beitrag zu erhalten. Neben dem Betrugstatbestand spielt der Computerbetrug nach § 263a StGB eine wichtige Rolle. Ein Computerbetrug, welcher eine Unterform von Internetbetrug darstellen kann, liegt dann vor, wenn der Täter Datenverarbeitungen manipuliert. Hierbei kommt es zu einer unrichtigen und unbefugten Datenverwendung durch den Täter, die eine Beeinflussung der Ergebnisse des Datenverarbeitungsvorgangs zur Folge hat. 

Zudem muss aufgrund dieser Handlung ein Vermögensschaden entstanden sein. Als Beispiel kann das Abheben von Geld unter Verwendung einer falschen Karte erwähnt werden, (§ 263a Abs. 1, 2. Alt. StGB) oder wenn der Enkel die Bankkarte seines Großvaters nimmt, um damit Geld vom Konto abzuheben (§ 263a Abs. 1, 3. Alt. StGB). All dies sind klassische Fälle, die auch im Rahmen von Internetbetrug auftreten können. Weiter besteht beim Geschädigten ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 i.V.m. § 263 StGB wegen unerlaubter Handlung.

Welche Rolle spielt Google bei Internetbetrug?

Google gilt als die größte Internet-Suchmaschine und besitzt weltweit über 90 % der Suchmaschinenmarktanteile. Möchte man Urlaubsangebote vergleichen, online shoppen, surfen oder sich einfach mal über das Wetter informieren, so ist die erste Alternative, nach der die meisten Menschen greifen: Google. Gerade diese Vielfältigkeit bietet Internetbetrügern die Chance, ihren Machenschaften nachgehen zu können. 

Es ist daher nicht besonders verwunderlich, dass sich die meisten Betrüger mit Google auskennen und dort ihre „Fallen“ legen. Interessant ist, dass Google neben den von Betrügern aufgestellten „Fallen“ auch die Möglichkeit bietet, sich vor solchen zu schützen, indem etliche Beiträge von Anwälten oder Internetexperten zur Verfügung stehen. Mithilfe von Google können Sie auch den Missbrauch und die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten melden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Websites gegen die „Programmrichtlinien“ von Google verstoßen.

Wie schützt man sich vor Internetbetrug?

Da in den letzten Jahren der Internetbetrug an Größe zugenommen hat, sollten Sie auch die Möglichkeit bekommen, sich davor zu schützen. Dazu gibt es unter anderem zwei Möglichkeiten:

Sichere Passwörter als Schutz gegen Internetbetrug

Besondere Relevanz beim Sichern von wichtigen Daten hat ein sicheres Passwort. Sie sollten kein Passwort benutzen, welches aus der einfachen Zahlenkombination „12345“ besteht. Auch wenn es für den ein oder anderen mühselig und nervig erscheint, sollte ein längeres Passwort mit bestimmten Sonderzeichen, ausgedachten Namen und Zahlen kombiniert werden, um es Internetbetrügern schwer zu machen, Ihr Passwort zu knacken. Gerade im Hinblick auf wichtige Daten – wie die des Online-Bankings – ist ein sicheres Passwort elementar. Des Weiteren sollten Sie alle paar Monate Ihr Passwort ändern, um eine erfolgreiche Absicherung der eigenen Daten zu erzielen.

Anti-Viren-Programm als Muss gegen Internetbetrug

Nutzen Sie einen Computer oder Laptop mit Internetzugang, dann wäre ein Anti-Viren-Programm ratsam. Auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz gegen einen Virus gibt, ist ein Anti-Viren-Programm dennoch relevant, denn über 70 % dieser Programme können vor Internetbetrug schützen. Zu beachten ist, dass Sie regelmäßig Updates durchführen, damit das Programm neue Viren erkennt und behebt.

Fazit zum Internetbetrug

Allgemein sollten Sie stets darauf achten, auf welchen Seiten Sie Ihre Daten preisgeben und ob die Preisgabe notwendig ist. Informieren und bewegen Sie sich vorsichtiger im Internet, auch wenn nie zu 100 % ausgeschlossen werden kann, Opfer eines Internetbetrugs zu werden. Sollten Sie dennoch Opfer von Internetbetrug geworden sein, können Sie sich gerne an mich wenden, um dem Problem entgegenwirken zu können.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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