Höhere angemessene Unterkunftskosten in Berlin ab dem 01.08.2013

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Auf Grundlage der „WAV-Fortschreibungsverordnung 2013" vom 16.07.2013 wurden die neuen angemessenen Unterkunftskosten in Berlin an den Mietspiegel 2013 und den Heizkostenspiegel 2012 angepasst. Damit geht eine Erhöhung der maximal von den Jobcentern übernommenen Mieten einher. So wurde beispielsweise die Gesamtangemessenheitsgrenze einer einköpfigen Bedarfsgemeinschaft von bisher EUR 380-408 auf EUR 405-421 angehoben, eine Erhöhung welche im Einzelnen zwischen EUR 15 und EUR 29 beträgt.

Nach wie vor steht aber das grundsätzliche Konzept der Wohnaufwendungenverordnung beim Bundessozialgericht auf dem Prüfstand (B 4 AS 34/13 R). Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Behörden stehe ich Ihnen gerne zur Seite.


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