Hoffnung für Derivest Anleger
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Das Nachrangdarlehen mit den versprochenen hohen Zinsen ebenfalls hoch riskant sind wird an den Verträgen der Derivest GmbH deutlich.
Trotz der Kündigung des Darlehensvertrages im Jahr 2017 warten die Anleger auf die Rückzahlung des Darlehens bis heute.
Die Gesellschaft verweigert die Auszahlung mit Verweis auf die qualifizierte Nachrangigkeit der Darlehensverträge.
Diese sieht vor, dass die Derivest GmbH die Darlehensrückzahlung verweigern kann, wenn bei Rückzahlung die Insolvenz droht.
Es droht also der Totalverlust.
Als Anleger besteht jedoch die Möglichkeit sein Geld direkt von der Derivest GmbH zurückzuverlangen, wenn die Klausel über die qualifizierte Nachrangigkeit unwirksam ist.
Unwirksamkeit der Nachrangigkeitsklausel
Schon in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof zahlreiche ähnliche Nachrangigkeitsvereinbarungen als unwirksam angesehen mit der Folge, dass die Anleger sofort ihr Geld zurückfordern konnten.
Auch vorliegend spricht einiges für die Unwirksamkeit, da die verwendete Klausel intransparent ist und deshalb der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BGB nicht stand hält.
Soweit z. B. eine Rückzahlung unter dem Vorbehalt steht, dass „ein Insolvenzeröffnungsgrund (z. B. Illiquidität) nicht herbeigeführt wird“, ist damit einem durchschnittlichen, juristisch nichtvorgebildeten Verbraucher nicht hinreichend klar und deutlich, welche Sachverhalte diese Klausel erfassen soll. Insbesondere vermag ein durchschnittlicher Verbraucher dies auch mit Blick auf die Bestimmungen der §§ 17 bis 19 InsO nicht hinreichend klar und unzweifelhaft klären.
Auch im Übrigen sind die Darlehensbedingungen nicht geeignet, die erstrebte vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gegenüber einem durchschnittlichen Verbraucher hinreichend zu erläutern.
Darlehensrückzahlung kann bereits jetzt verlangt werden
Dies führt aufgrund des Verbots der Geltungserhaltenden Reduktion dazu, dass die Klausel als Ganzes unwirksam ist und der vorliegende Darlehensvertrag eben gerade nicht als (qualifiziert) nachrangig zu behandeln ist. In diesem Fall kann bereits jetzt die Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme verlangt werden.
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