HSH Nordbank: Verkauf oder Abwicklung und die Folgen für Anleger

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Die HSH Nordbank war 2003 durch eine Fusion der beiden früheren Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein entstanden. Sie entwickelte sich unter anderem zu einem der bedeutendsten Schiffsfinanzierer der Welt – und geriet später wegen fauler Schiffskredite in eine tiefe Krise. Neben den aus der Finanzkrise ab 2007 resultierenden Problemen war die HSH auch in Fälle der Steuerhinterziehung und Falschbilanzierung verwickelt.

HSH Nordbank, Verkauf oder Abwicklung

Die Bank war noch vor Kurzem mit milliardenschweren Staatshilfen gerettet worden und muss nun nach Vorgaben der EU-Kommission bis Ende diesen Monats privatisiert werden.

Finanzinvestoren Cerberus und J. C. Flowers wollen die Staatsbank HSH Norbank kaufen

Die Finanzinvestoren Cerberus und J. C. Flowers stehen unmittelbar vor dem Kauf der HSH Nordbank. Eine entsprechende informelle Einigung mit den Mehrheitseignern, den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein, habe es bereits vor Wochen gegeben, berichtet das manager magazin in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.

Als Kaufpreis sollen rund eine Milliarde Euro für die komplette Bank samt ausfallgefährdeter Kredite fließen.

Personalabbau um 30 Prozent

HSH-Vorstandschef Stefan Ermisch hatte seine Bank in den vergangenen Wochen bereits auf den Umbau nach der Privatisierung vorbereitet. Die Zahl der Beschäftigten soll nach Bericht des manager magazins von derzeit noch rund 1900 auf nur noch rund 1300 sinken. Das wäre ein Abbau von mehr als 30 Prozent.

Anleihen, Festgeld und Termingeld bei der HSH Nordbank

Als die HSH Nordbank plötzlich in den Markt für deutsche Festgelder einstieg, kam trotz Negativschlagzeilen schnell die Frage auf, ob man nicht doch eine Festgeldanlage bei der HSH wagen könnte, um die besseren Renditen mit hoher Sicherheit zu kombinieren.

Das Rating der HSH Nordbank, eine Art Indikator für ihre Bonität, wird von den Ratingagenturen Moodys und Fitch derzeit mit Baa3 respektive BBB- angegeben („Long Term Deposits”). Dies entspricht nach dem Bewertungsschema der zwei Agenturen einer durchschnittlich guten Anlage.

Abwicklung oder Verkauf (Privatisierung) der HSH Nordbank

Soweit ein Verkauf und die Privatisierung scheitert, droht eine langwierige und kostenaufwendige Abwicklung nach insolvenzähnlichen Verfahren.

Für Anleger mit Festgeldern ist die drohende Abwicklung wohl weniger kritisch, da Kundeneinlagen unabhängig von der weiteren Entwicklung bis zu zwei Jahre nach einer möglichen Privatisierung oder Abwicklung weiterhin über das Sparkassen-eigene Einlagensicherungssystem geschützt sind. Dieses deckt über die gesetzliche Grenze von 100.000 € hinaus Kundeneinlagen in fast unbegrenzter Höhe ab. Die Einlagensicherung der Sparkassen verfügte zum Ende des Jahres 2016 laut den Zahlen der Europäischen Bankenaufsicht über liquide finanzielle Mittel in Höhe von etwa 2,5 Mrd. €.

Bei Privatisierung der HSH Nordbank kann es passieren, dass diese aus dem Sparkassen-Einlagensicherungsverbund ausscheidet. Für diesen Fall besteht laut der Ratingagentur Fitch allerdings eine zweijährige Übergangsfrist, während die Bank weiterhin den Schutz der Sparkassen-Finanzgruppe genießt. Anleger sollten daher dann kurze Laufzeiten wählen oder rechtzeitig, ggf. durch Sonderkündigung, aussteigen.

Nicht entschädigungsfähige Einlagen nach Richtlinie 2014/59/EU:

Anleger, insbesondere auch institutionelle Anleger, staatliche Stellen, wie Kommunen und Städte, die der HSH dagegen über Anleihen oder sonstige Finanzinstrumente Geld geliehen haben, müssen sich ggf. auf Verluste gefasst machen, sollte die Privatisierung scheitern. Denn nach § 6 Nr. 10 der Richtlinie 2014/59/EU zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sind Einlagen staatlicher Stellen, einer kommunalen Gebietskörperschaft gerade nicht entschädigungsfähig.

Ähnliches gilt für Einlagen von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen nach § 6 Ziffer 7 der Richtlinie und Einlagen für Pensions- und Rentenfonds nach Ziffer 9.

Diese betroffenen Stellen sollten daher nun tätig werden und sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Justus rät:

Zögern Sie nicht, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular oder gern auch telefonisch an uns.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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