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Ido Verband verlangt Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 Euro

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Unsere Kanzlei vertritt einen Mandanten, der kürzlich von dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. angeschrieben wurde. Gemäß des mit „Vertragsstrafenforderung“ überschriebenen Schreibens soll unser Mandant 5.000 € zahlen.

Unser damals noch nicht von uns vertretene Mandant war zuvor von dem Ido Interessenverband wettbewerbsrechtlich abgemahnt worden. Angeblich habe er seinerzeit auf seinen Internetseiten bzw. Online-Angeboten gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Der damals noch nicht von uns vertretenen Mandant gab seinerzeit eine strafbewerte Unterlassungserklärung ab. Darin hatte er sich gegenüber dem Ido Verband verpflichtet, im Falle der erneuten Vorname der gerügten Handlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Nun will der Ido Verband festgestellt haben, dass unser Mandant gegen die zuvor abgegebenen strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen habe. Konkret wird ihm vorgeworfen, in einem Online-Angebot zum Kauf von Produkten mit einer Garantie zu werden ohne die für die Geltendmachung der Garantie erforderlichen zusätzlichen Angaben (Garantiebedingungen) zu tätigen. Dies habe er aber zuvor in der unterschriebenen Unterlassungserklärung versprochen. Wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt der Ido Verband somit eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro. 

Welche Handlungsoptionen bestehen?

Nach Erhalt einer Vertragsstrafenforderung sollten Betroffene unbedingt die gesamte Angelegenheit durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Zahlen Sie vorschnell keine Beträge, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Zunächst sollte durch einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, ob ein Verstoß gegen eine zuvor wirksam abgegeben strafbewehrte Unterlassungserklärung überhaupt gegeben ist. Sofern dies bejaht würde, stellt sich sodann die Frage nach der Berechtigung der Vertragsstrafe. Diese sollte sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach überprüft werden. Je nachdem, welche konkrete Unterlassungserklärung von Ihnen seinerzeit abgegeben worden war, bestehen nun unterschiedliche Verhandlungsmöglichkeiten.

Wichtige Informationen kurz und kompakt zusammengefasst hat in unserem verlinkten Ratgebervideo Jan B. Heidicker (Kanzleiinhaber und u.a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) für Sie.

Wir helfen Ihnen bundesweit!

Lassen Sie sich durch ein Vertragsstrafenforderungsschreiben daher nicht verunsichern, sondern geben Sie den Fall zwecks Überprüfung an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz ab. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die eine Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung erhalten haben. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Mandanten uns mit der Überprüfung von Forderungen seitens des Ido Verbands - sei es im Rahmen einer Abmahnung oder einer Vertragsstrafenforderung - beauftragt. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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