Illegales Filesharing: Waldorf Frommer mahnt für die Universum Film GmbH ab

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots ab. Konkret geht es um den Vorwurf des Uploads des Films „Lion“ auf einem Filesharing-Netzwerk.

Die Abmahnung

Wieder liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Wie bereits in einigen Artikeln berichtet, lautet auch in dieser Abmahnung der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing. Mithilfe von Abmahnungen versuchen die Rechteinhaber grundsätzlich Ihre urheberrechtlichen Ansprüche, wie hier aus § 16 UrhG oder § 19a UrhG, außergerichtlich durchzusetzen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadens- bzw. Aufwendungsersatzes.

Da die Kanzlei Waldorf Frommer als Großkanzlei auf dem Gebiet des Urheberrechts viele namhafte Mandanten vertritt ist, erfolgen auch die Abmahnungen in großer Zahl. Anhand eines standardisierten Schreibens, wird der individuelle Rechtsverstoß des Einzelnen nur noch in die Vorlage eingesetzt und versendet. Pauschal wird für den Upload eines Films insgesamt ein Betrag von 915,00 EUR verlangt.

Die Verteidigungsmöglichkeiten

Auch wenn Sie als Abgemahnter mit Ihrer Abmahnung nur einer von vielen Abgemahnten sind, müssen Sie die Angelegenheit ernst nehmen und aktiv werden. Verpassen Sie die in der Abmahnung genannte Frist, kann es sein, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt. Diese ist mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Somit ist es ratsam, zwar ruhig zu bleiben und nicht überstürzt den vollen Betrag zu zahlen, dennoch Rechtsrat bei einem Anwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts einzuholen. Sowohl bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung, als auch der Zahlung des Schadensersatzes lässt sich mithilfe professionellen Rechtsrats eine, für Sie als Abgemahnter, günstigere Lösung schaffen.

Gerne könne Sie hierfür die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren, wir vertreten bundesweit Abgemahnte auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch als ersten Schritt zur erfolgreichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Rufen Sie uns einfach an oder schrieben uns eine E-Mail und senden uns Ihre Abmahnung zu. Wir werden gerne mit Ihnen an einer Lösung arbeiten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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