Immobilienkauf in Spanien, Verkauf nach Erbe mit Rechtssicherheit im Jahr 2020

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Immobilienkauf in Madrid ist nicht nur wegen der günstigen Grunderwerbsteuer ein interessantes Investment, sondern auch Messen und der Hauptstadtcharakter geben der Preisentwicklung im Immobiliensektor eine Stabilität. 

Des Weiteren gibt es steuerliche Vorteile, wie die Freistellung in der Erbschaftsteuer bei Erbschaften zwischen Eltern und Kindern und die Vergünstigung in der Vermögenssteuer, die einer Freistellung zu 100 % gleichstehen.

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Madrid:

Kauf einer neuen Immobilie: 

Steuerlast:

Umsatzsteuer (IVA): 10 %

Dokumentensteuer: 

  • 0,4 %, wenn eine natürliche Person erwirbt und der Kaufpreis unter 120.000 EUR liegt.
  • 0,5 % zwischen 120.000 und 180.000
  • 0,75 % ab 180.000 EUR

Kauf einer Wohnung in Madrid aus zweiter Hand: 

Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis, soweit dieser über dem steuerlichen Verkehrswert liegt: 6 %

Steuertipp: 

Immobilienmakler, die eine Immobilie zum Wiederverkauf erwerben, zahlen nur 2 % Grunderwerbsteuer

Weitere Nebenkosten eines Immobilienkaufes in Spanien, hier Madrid

Notar und Grundbuchkosten abhängig vom Kaufpreis: ca. 1.500 EUR

Die Maklerkosten zahlt in der Regel der Verkäufer der Immobilie.

Die gemeindliche Wertzuwachssteuer muss der Verkäufer zahlen, aber hier ist die aktuelle Rechtsprechung zur Verfassungswidrigkeit zu beachten, die eine Teilrückforderung oftmals ermöglicht.

Steuertipp: 

Nutzen Sie unseren Legalium Service der Rückforderung zu viel gezahlter Plusvalia an die Gemeinde von Madrid, insbesondere wenn Sie Ihre Immobilie nicht mit Gewinn verkauft haben, oder aber die Immobilie aus einer Erbschaft oder Schenkung erhalten.

Kontrolle des Grundbuchs: 

Vor jedem Immobilienkauf ist das Grundbuch zu kontrollieren, und zwar in der Regel zweimal, zum ersten Mal bei Anfertigung des Vorkaufvertrages und zum zweiten Mal beim Notartermin.

Verlassen Sie sich nicht auf den Notar, da dieser nur die Verfügungsbefugnis des Eigentümers und dingliche Lasten prüft, aber nicht die steuerlichen Vormerkungen (afecciones fiscales), die zu einer subsidiären Haftung des Immobilienkäufers führen können.

Schon im Vorfeld ist stets die VPO-Last zu prüfen.

Die VPO ist die Bezeichnung für Sozialwohnung und der Erwerb ist nicht frei möglich, da die Behörde entweder von der VPO-Bindung befreien muss, und der Verkäufer eine Abstandszahlung leisten muss, oder die Behörde gar ein Vorkaufsrecht hat, was in der Praxis selten ausgeübt wird.

Ablauf eines Immobilienkaufes in Madrid, Spanien, durch Legalium begleitet

Juristische Vorkontrolle – hier ist auch entscheidend, dass in Madrid ein ITE, ein Gebäude-TÜV existiert, wenn es sich um ältere Gebäude handelt.

Bautechnische Kontrolle durch unseren Hausarchitekten und Wertcheck

Vorbereitung des Vorkaufvertrages, sei es in Form von, je nach Bindungsgrad der Vertragsparteien:

  • Kaufversprechen
  • Optionskaufvertrag
  • Kaufvertrag mit Rücktrittsklausel (sogenannte contrato de arras)
  • Kaufvertrag mit Bindungscharakter ohne Rücktrittsmöglichkeit

Sollten Sie zum Kauf der Immobilie in Madrid entschlossen sein, dann ist gleich ein privatschriftlicher Kaufvertrag mit Bindungscharakter abzuschließen und mit 10%iger Anzahlung auf das Treuhandkonto der Kanzlei Legalium sind Sie als Immobilienkäufer abgesichert und der Verkäufer kann sich auf die Auszahlung bei Eigentumsübergang verlassen.

Der privatschriftliche Kaufvertrag sieht eine Frist von nicht länger als 90 Tagen vor und dann bereiten wir den notariellen Kaufvertrag vor.

Wichtig 

In Spanien wird das Eigentum an einer Immobilie in Madrid schon mit Unterschrift der notariellen Kaufurkunde erworben und nicht erst bei Grundbucheintragung, anders als in Deutschland und in Österreich.

Nach der Unterschrift der Immobilienkaufurkunde und Eigentumserwerb

  • Begleichung der Grunderwerbsteuer in 30 Tagen
  • Grundbucheintragung
  • Behördengänge mit den Ummeldungen von Strom, Wasser, Gas, Grundsteuer, Abfall, Telefon

Nutzen Sie diesen Komplettservice von Legalium und RA D. Luickhardt. Auch nach dem Immobilienerwerb betreuen wir Sie in der Nichtresidentensteuer dauerhaft. Einmal jährlich ist das Modell 210 abzugeben, der Betrag wird aus einem Prozentsatz vom Katasterwert (1,1 % oder 2 % je nach Revisionsalter) berechnet. Der Steuersatz beträgt dann 19 %.

LEGALIUM Kanzleiräume befinden sich in Madrid.

Immobilienverkauf nach Erbschaft: Wenn Sie eine Immobilie in Madrid erben und in einem engen Verwandtschaftsverhältnis stehen, Ehegatten oder Kinder, dann ist die Erbschaftsteuer zu 99 % vergünstigt.

Die Erbschaft ist in Madrid materiell abzuwickeln, und der Erbe im Grundbuch einzutragen und erst dann kann der Verkauf der Immobilie begonnen werden.

Vorgehensweise nach einer Erbschaft:

Erbschaftsannahme in Spanien – Erbschaftsteuererklärung in Madrid (Zentralfinanzamt für Nichtsteuerresidenten – Grundbucheintragung – Verkauf

Wir bieten Ihnen in ganz Spanien und insbesondere auch in Madrid die Vollabwicklung Ihrer Erbschaft mit deutschsprachiger Betreuung an.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt

Beiträge zum Thema