Immobilienkauf Spanien – Mallorca im Jahr 2021

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Mallorca Grundstueckskauf mit Bauprojekt im Jahre 2021 mit guten Renditeerwartungen

In Zonen wie Sa Rapita, Campos sind zur Zeit noch interessante Bauparzellen erhaeltlich und noch 80 ha Bauerwartungsland (suelo urbanizable) im Bebauungsplan von Campos ausgewiesen.
Im Einzelfall ist hier die Bebaubarkeit mit einem informe urbanistico zu pruefen, bevor der Kauf angegangen werden kann.

unser Service in Steuer und Recht auf Mallorca: Fachkundige juristische Vorkontrolle beim Grundstueckskauf und Vollabwicklung des Grundstueckskaufes auf Mallorca auch in Covid Zeiten, ohne dass der Mandant anreisen muss, mit anschliessender juristischen Bauvertragsgestaltung, Baugenehmigungsantrag und Architektenservice.


Der Immobilienkauf in Spanien und insbesondere in Mallorca hat als wesentliche Nebenkosten die Grunderwerbsteuer oder die Umsatzsteuer.

Wie kann ich diese Steuerlast sparen?

Umsatzsteuer (IVA)

Wenn Sie ein Grundstück in Santanyi (Mallorca) kaufen, dann zahlen Sie 21 % spanische Umsatzsteuer (IVA). Bei einem Kaufpreis von 200.000 EUR, was derzeit für ein Baugrundstück zu zahlen ist, wären dies 42.000 EUR.

Wenn Sie mit einer deutschen GmbH oder einer spanischen SL kaufen und das Bauprojekt gewerblich betreiben zum Wiederverkauf, dann können Sie im Rahmen des Vorsteuerabzuges die spanische Umsatzsteuer (IVA) und in diesem Fall 42.000 EUR Steuern sparen.

Steuertipp: In Bezug auf die Gewinnsteuer in Spanien, gilt fuer Nichtsteuerresidenten, eine Gewinnsteuer von 19%, eine Steueroptimierung kann durch eine spanische SL und im Einzelfall auch durch eine GmbH Co KG erlangt werden, wenn die Vorteile des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens genutzt werden.

Dokumentensteuer

Die Dokumentensteuer beträgt 1,5 % (seit dem 1.1.2020) vom Kaufpreis und diese kann man nicht zurückfordern. Sie wird aber bei der GmbH oder SL in der Bilanz aktiviert.

Sollten Sie eine neue Immobilie in Mallorca, Santanyi, erwerben, dann müsste Ihre GmbH oder spanische SL 10 % IVA spanische Umsatzsteuer neben der Dokumentensteuer zahlen und auch hier kann mit gewerblicher Zweckbindung die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückgefordert werden.

Kaufen Sie eine gebrauchte Immobilie in Santanyi, Mallorca, dann gibt es auch hier Steuersparmöglichkeiten, aber nur, wenn durch ein besonderes Verfahren Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dies ist die sogenannte „renuncia a la exencion“

Grunderwerbsteuer

Ansonsten gilt, dass zwischen Privatpersonen ohne gewerblichen Zweck die Grunderwerbsteuer zu zahlen ist und diese ist gestaffelt: Bei bis zu 400.000 EUR sind es 32.000 EUR, entsprechend 8%, steigend bei Kaufpreisen von über 1 Mio. Euro auf 11 %.

Service: 

RA D. Luickhardt, Rechtsanwalt mit deutsch-spanischer Doppelzulassung, Steuerberater in Spanien und sein LEGALIUM Team begleiten Ihren Immobilienkauf in deutscher Sprache auf Mallorca in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht für mehr Rechtssicherheit beim Immobilienkauf/Grundstückskauf. 

Weitere Informationen auf www.meinrechtinspanien.de

Sonstige Nebenkosten bei einem Immobilienkauf auf Mallorca für den Käufer:

Notar, Grundbuch: abhängig vom Wert ca. 1.500 EUR
Unsere Anwaltskosten für die vollständige Abwicklung des Grundstueckskaufes,  Immobilienkaufs auf Mallorca,  Sa Rapita, Santanyi: 0,9 % vom Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks zzgl. MwSt.

Die Abfolge eines Immobilienkaufes auf Mallorca ist in der Regel wie folgt, wobei sich im Einzelfall Unterschiede ergeben, insbesondere zwischen Grundstueckskauf und Immobilienkauf.

  1. privater Kaufvertrag – Reservierung – Optionskauf (auch mit Grundbuchsicherung)
  2. Anzahlung auf den Kaufpreis (ueber ein Treuhandkonto als Kanzleiservice)
  3. Vertragsklauseln sind durch unsere Kanzlei zu prüfen oder komplette deutsch-spanische Vertragsgestaltung
  4. Übergabetermin – Besitzerlangung nach dem Notartermin
  5. Lastenfreiheit, Mieterfreiheit bei Unterschrift der notariellen Kaufurkunde
  6. Bankkonto in Spanien, nicht mehr unbedingt erforderlich
  7. RA D. Luickhardt, Steuerberater/Anwalt – obligatorischer steuerlicher Vertreter in Spanien für Nichtsteuerresidenten mit der gesetzlichen Einfuehrung der Vertretungspflicht von Nichtsteuerresidenten in Spanien nach Art.6 LIP, seit dem 1.1.2021 gesetzlich in Kraft.
  8. Steuerliche und rechtliche Abwicklung nach dem Notartermin innerhalb von 30 Tagen
  9. Steuerpflichten des Käufers nach dem Immobilienkauf in Spanien erledigt für Sie RA D. Luickhardt und sein Legalium Team, langfristig für eine deutsche GmbH, spanische SL mit Bilanzierungspflicht und für Privatpersonen mit der alljährlichen Erklärung in der Nichtresidentensteuer mit dem Modell 210 und in Einzelfällen, ab 700.000 EUR Kaufpreis, die Vermögensteuer.


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