Immobilienkredit: Widerruf sofort prüfen!

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Wie vielfachen Veröffentlichungen zu entnehmen ist, haben statistische Erhebungen ergeben, dass neun von zehn Immobilienkreditverträgen Widerrufsbelehrungen enthalten, die den jeweilig gültigen gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben oft zur Folge, dass auch über Jahre laufende Kreditverträge immer noch widerrufen werden können. Diese Möglichkeit gibt Verbrauchern meist eine erfolgversprechende Verhandlungsposition für eine Reduzierung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder gar der lukrativen Rückabwicklung des Kreditvertrags.

Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“, also das unbefristete Recht, seinen Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu widerrufen, wird bald für Immobiliendarlehen nicht mehr gelten. Nach Verabschiedung der sogenannten Wohnraumimmobilienkreditlinie hat der Bundesgesetzgeber in Artikel 229 § 38 Abs. 3 EGBGB geregelt, dass von Verbrauchern abgeschlossene Immobilienkreditverträge, die zwischen dem 02.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufen werden können. Für nach dem 11.06.2010 bis zum Inkrafttreten der Wohnraumimmobilienkreditrechtlinie am 21.03.2016 abgeschlossen Verträge dürfte bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach wie vor ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht bestehen. Für Verträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht nach neuem Recht zeitlich auf maximal ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt.

Wenn Sie einen Widerruf Ihres Immobilienkredits in Betracht ziehen, steht das Sekretariat von Herrn Rechtsanwalt Arno Wolf unter Vorbehalt der Verfügbarkeit für Sie zur Verfügung, um im Zeitraum vom 13. bis 17.06.2016 einen Besprechungstermin zu vereinbaren. In diesem Fall werden Sie gebeten, möglichst noch vor dem Besprechungstermin eine Abschrift des betreffenden Darlehensvertrags einschließlich Widerrufsbelehrung zu übermitteln, um – soweit zeitlich möglich – die Besprechung vorzubereiten. Die Kosten dieser seriösen und fundierten Erstberatung, die in der Regel bereits Rechtsklarheit schafft, betragen 226,10 Euro.

Fazit: Sollte sich im Ergebnis der Erstberatung Ihre Entscheidung ergeben, den Immobilienkreditvertrag zu widerrufen, werden wir dies gerne auch nach ausführlicher Information über die dadurch entstehenden Möglichkeiten und Kosten fristgerecht für Sie erledigen. Durch einen rechtlich begründeten Widerruf eröffnen Sie sich zunächst jedenfalls die Chance, mit dem Kreditinstitut außergerichtlich eine wirtschaftlich vorteilhafte Einigung zu erzielen!

RA Arno Wolf

RA Arno Wolf, Fachanwalt für Erbrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht, Tel. (0351) 80 71 8-80, wolf@dresdner-fachanwaelte.de

Weitere Informationen, aktuelle Urteile und Termine sowie eine Anwaltsübersicht und unsere Serviceleistungen finden Sie im Internet auf unserer Homepage.


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