In Hamburg künftig auch an Stadtteilschulen nur noch Lehrer für Gymnasien geplant

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Der Senat der Stadt Hamburg beabsichtigt mit einem der Bürgerschaft vorgelegten Grundsatzpapier und einer Drucksache, die Lehrertätigkeit in Hamburg an Stadtteilschulen für die Sekundarstufe I grundlegend zu reformieren. Was ist beabsichtigt?

Bisherige Struktur der Lehrerausbildung

Bislang waren in Hamburg die Lehrerausbildungen ausgerichtet auf das in Hamburg gegebene Schularten-Angebot der Grundschulen sowie auf die weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I und II – Aufteilung des Schulweges auf Stadtteilschulen und Gymnasien – angepasste Lehrerausbildungen. Im Rahmen der Anpassung der Lehrerausbildungen war es ursprünglich einmal angedacht gewesen, die besonderen Anforderungen der Schüler an den Stadtteilschulen dadurch zu befördern, dass es eine Ausbildung für Lehrer an Stadtteilschulen geben sollte. Bislang gab es die Ausbildung neben dem Studium für Lehrkraft an Gymnasien für die Lehrkraft an Grund- und Sekundarschulen.

Neu geplant: Lehrkraft für Gymnasien auch an allen Stadtteilschulen

in einem hier vorliegenden Grundsatzpapier wird in dessen Ziffer 5.3. nun jedoch die Absicht verfolgt vom Senat, dass auch an Stadtteilschulen künftig ausschließlich Lehrkräfte für Gymnasien, also mit Ausbildung für das Gymnasiallehramt, tätig werden sollen.

Neue Lehrkraft für Sekundarstufe I und II

Schon jetzt sind an den Stadtteilschulen zu einem großen Teil auch ausgebildete Lehrkräfte für Gymnasien tätig, neben jenen für die Sekundarstufe I. Es wird nun beabsichtigt, dass es künftig eine Lehrkraft für Sekundarstufe I und II geben wird bzw. soll, mit einer Ausbildung für das Gymnasialamt. Damit sollen dann auch an den Stadtteilschulen, an denen auch das Abitur erlangt werden kann neben den Gymnasien, künftig stets Lehrer für Gymnasialstufe tätig werden.

Hochschulrecht: Auswirkungen der Änderung der Lehrerausbildung

Dies hat zwangsläufig Auswirkungen im Hochschulrecht:

Das Hochschulstudium der Lehrer soll dann damit angepasst werden auf diese Lehrerausbildung, voraussichtlich zum Studienbeginn Wintersemester 2019/20 bei den Studienplatzzulassungen und den Studienplatzklagen. Künftig wird es dann den Studiengang Lehramt für Grundschulen geben sowie den Studiengang Lehramt für Gymnasien.

Der Lehrstoff des bisherigen Lehramtsstudienganges soll diesbezüglich weitestgehend erhalten bleiben, jedoch den besonderen Anforderungen an den Stadtteilschulen entsprechend modernisiert werden.

Die besondere Betreuung der Schüler in der mittleren Stufe der Sekundarstufe I soll damit im Übergang auf die Studienstufe an den Stadtteilen ohne Bruch noch besser gefördert werden. Ferner soll damit auch erreicht werden, dass künftig alle Lehrkräfte an den Stadtteilschulen auch die Studienstufen-Jahrgangsklassen unterrichten können.

Fazit

Über die weitere Umsetzung wird hier berichtet werden. Man darf gespannt sein in den nächsten 6-10 Jahren, wie weit die bisherigen Lehrkräfte für Grund- und Sekundarstufe I fortgebildet werden können bzw. wie sich dies auf ihre praktische Tätigkeit sowie das Lehrerdienstrecht und Beamtenrecht der Lehrer dann auswirken wird.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Iris Schuback


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