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28.04.2014
von Kanzlei Ruskov & Kollegen
Die Bürgschaft ist ein Vertrag mit dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Schulden des Dritten solider zu haften – siehe Art. 138 GVV . Der Gläubiger darf die Forderungen von dem Avalgeber sowohl nach …