Infinus-Insolvenz: Ausbleibende Abschlagszahlung – Bundesgerichtshof entscheidet
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Eine herbe Enttäuschung für die Gläubiger der insolventen Future Business KG aA; die bereits für 2015 angekündigten Abschlagszahlungen liegen auf Eis; die Angelegenheit wird nun vor dem BGH verhandelt.
Insolvenzverwalter Kübler unterliegt vor dem OLG Dresden
Bei der vom Insolvenzgericht einberufenen Gläubigerversammlung am 13.05.2014 wurde der Rechtsanwalt Christian Gloeckner zum gemeinsamen Vertreter zahlreicher Orderschuldverschreibungsgläubiger gewählt. Die Wahl war von Anfang an umstritten, da die Einladungen, die an die Anleger verschickt wurden, bereits eine Vollmacht für diesen Rechtsanwalt enthielten, ohne dass klargestellt wurde, dass dieser selbst kandidierte.
Die Ergebnisse der Abstimmungen über die Wahlen wurden sodann in mehreren hunderten Fortsetzungsterminen bekanntgegeben.
Die Umstände der Wahlen beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Insolvenzverwalter Kübler und der ihm als Streithelfer beigetretene Rechtsanwalt Christian Gloeckner konnten das Oberlandesgericht Dresden in zweiter Instanz nicht von der Rechtmäßigkeit der Wahlen überzeugen: Das OLG hat den Beschluss mit dem Rechtsanwalt Gloeckner zum gemeinsamen Vertreter bestellt wurde mit Urteil vom 09.12.2015 (13 U 223/15) für unwirksam erklärt.
In der Gläubigerversammlung wurde u.a. ein sog. „Opt-in-Beschluss“ gefasst; dieser, so das OLG Dresden, hätte nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gar nicht gefasst werden dürfen. Ferner wurden die Vorschriften über die Berufung von Gläubigerversammlungen nicht eingehalten.
Kübler kann Zeitplan nicht einhalten
In seinem Gläubigerrundschreiben vom 17.05.2016 teilt Insolvenzverwalter Kübler den Anlegern nun mit, dass aufgrund des Urteils des OLG Dresden derzeit keine Abschlagszahlung an die Gläubiger erfolgen könne.
Insolvenzverwalter Kübler hält jedoch weiter an seiner Rechtsauffassung fest und hat gegen die OLG-Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof (Az. II ZR 377/15) eingelegt. Wegen des schwebenden Verfahrens bestehe eine rechtliche Unsicherheit, sodass der Gläubigerausschuss die Zustimmung zu der Abschlagsverteilung versagt habe.
Die Entscheidung des BGH wird wegweisend für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens sein. Sollte der BGH das Urteil der Vorinstanz bestätigen, müssten die Gläubigerversammlungen wiederholt werden, sodass sich das Verfahren erheblich verzögern würde.
Beschuldigten-Aussagen im Strafverfahren wegen Anlagebetruges
Währenddessen haben sich im Strafverfahren, welches derzeit gegen die Manager der Infinus-Gruppe vor dem Landgericht Dresden geführt wird, zwei weitere Beschuldigte zu Wort gemeldet. Sowohl Infinus-Gründer Jörg Biehl als auch Vertriebsleiter Kewan Kadkhodai gaben an, dass sie von dem Konzept der Gesellschaft überzeugt gewesen seien. „Diese Aussagen überraschen angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe, knapp 40.000 Anleger um mehr als eine Milliarde Euro betrogen zu haben, nicht wirklich“, so Rechtsanwältin Katharina Wagener von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.
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