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Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH erschüttert 9000 Anleger

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Mit der Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH erlebt der graue Kapitalmarkt seinen nächsten Massenschadensfall. Das Geld von rund 9000 Anlegern, die in die Seecontainer investiert haben, steht auf dem Spiel. Insgesamt geht es um ca. 350 Millionen Euro.

Durch Direktinvestments in die Seecontainer der Magellan Maritime Service GmbH wurden die Anleger zu Eigentümern der Container. Nach dem Kauf haben sie das Unternehmen mit der Vermietung und Verwaltung der Container beauftragt, sodass ein Kaufvertrag und ein Verwaltungsvertrag existiert. Dennoch garantierte Magellan den Anlegern Mieteinnahmen, die zuletzt aber nicht mehr ausgezahlt wurden und vor der Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens wohl auch nicht ausgezahlt werden. Immerhin wird nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, sodass weiterhin Mieteinnahmen erzielt werden. „Fraglich ist aber, in welcher Höhe Mieten überhaupt zu erzielen sind. Die Containerschifffahrt befindet sich inzwischen seit Jahren in einer tiefen Krise. Dass diese sich auch auf den Containermarkt auswirkt, ist nun wirklich keine Überraschung. Daher müssen die Anleger finanzielle Verluste befürchten und zuletzt konnte Magellan die Mietzahlungen an die Anleger ja offenbar auch gar nicht mehr leisten. Nach der Insolvenz können die Container auch nicht mehr zurückgekauft werden“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit einer Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens über die Magellan Maritime Service GmbH wird Anfang September gerechnet. Allerdings sind die Anleger als Eigentümer der Container nur indirekt vom Insolvenzverfahren betroffen. Ihre Forderungen dürften sich auf die ausstehenden Mietzahlungen beschränken. Die Container sind nicht Teil der Insolvenzmasse und bleiben im Eigentum der Anleger. „Insofern gibt es keinen Totalverlust für die Anleger, denn sie haben ja die Container. Die Frage ist nur, was sie mit den Containern, die irgendwo auf den Weltmeeren unterwegs sind, anfangen sollen. Renditen durch den Rückkauf der Container sind ebenfalls nicht zu erwarten. Der Schaden für die Anleger ist definitiv entstanden und nun gilt es, die finanziellen Verluste abzuwenden“, so Rechtsanwältin Hohl.

Für sie gibt es mehrere Varianten. So könne geprüft werden, ob der Kaufvertrag widerrufen werden kann. Dann würde dies die Forderung im Insolvenzverfahren erhöhen. „Ob dadurch aber auch mehr für die Anleger rausspringt, ist fraglich. Sinnvoller kann es sein, Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen“, so Rechtsanwältin Hohl.

Parallelen zeigen sich zur Krise der Containerschifffahrt. In den boomenden Jahren wurden Überkapazitäten aufgebaut, die sich dann negativ auf die Charterraten ausgewirkt haben. „Ähnlich ist es bei den Seecontainern. Insofern muss geprüft werden, ob die Mieten für die Magellan-Container überhaupt realistischen Erwartungen entsprachen. Ebenso können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden, die im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung auch die Risiken der Geldanlage umfassend hätten darlegen müssen“, erklärt Rechtsanwältin Hohl.

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BRÜLLMANN Rechtsanwälte


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