Insolvenz der Move24 Group GmbH: Wechsel des Umzugsunternehmens

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Die Situation

Über das Vermögen der Move24 Group GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23.02.2018 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Das Geschäftsmodell von Move24 besteht darin, bundesweit Aufträge für Umzüge entgegenzunehmen und die Umzugsleistungen durch Subunternehmer – häufig lokale Umzugsunternehmen – erbringen zu lassen.

Das Problem 

Aufgrund der Insolvenz kann es zu Störungen in der Auftragsabwicklung kommen, da die Subunternehmer im Vorfeld der Insolvenz von Move24 teilweise nicht mehr bezahlt worden sind oder deren Bezahlung nicht mehr gewährleistet ist.

Durch die vorläufige Insolvenz besteht für Kunden kein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf bereits erteilte Umzugsaufträge. Diese Situation kann bei Kunden jedoch zu erheblicher Verunsicherung führen, da auf der einen Seite nicht klar ist, ob ihr Umzug noch durch Move24 ausgeführt wird und sie auf der anderen Seite den Umzugsauftrag nicht einfach einem anderen Unternehmen erteilen können.

Die Lösung

Für Kunden von Move24 bietet es sich daher an, die Move24 Group GmbH schriftlich aufzufordern, innerhalb einer Frist von drei Tagen gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu bestätigen, dass der Umzug durch den eingeschalteten Subunternehmer ausgeführt wird. Für den Fall, dass die Bestätigung nicht innerhalb der Frist erfolgt, ist in dem Schreiben vorsorglich der Rücktritt vom Vertrag mit Move24 zu erklären.

Auf diese Weise erlangen Kunden die notwendige Gewissheit, ob ihr Auftrag von Move24 noch ausgeführt wird und können sich bei fehlender Bestätigung von dem Vertrag lösen, da für sie offensichtlich ist, dass Move24 die Leistung nicht vertragsgemäß erbringen wird.



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