IPPC Law Mahnbescheid – Sofort handeln!

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Nach Zustellung eines Mahnbescheides von IPPC Law sofort handeln

Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft vom Amtsgericht Wedding erhalten haben, müssen Sie sofort handeln und zunächst Widerspruch einlegen. Denn diese Mahnbescheide werden nach 2 Wochen rechtskräftig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch nach dem Widerspruch ein gerichtliches Verfahren verhindern und die Sache schnell und kostengünstig loswerden.

Showdown: Warum erhalte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid von IPPC Law?

Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft hatte den Betroffenen bereits vor längerer Zeit im Auftrag der Firmen MB Premium Ltd. und Gamma Entertainment Inc. sogenannte IPPC Law Abmahnungen wegen illegaler Filmdownloads über ein Filesharing-Netzwerk (Internettauschbörse) verschickt. In diesen Fällen haben sich die Betroffenen noch nicht geeinigt.

Die Rechteinhaber MB Premium Ltd. und Gamma Entertainment Inc. haben nun überraschend die Zügel angezogen und haben gerichtliche Mahnbescheide beim Amtsgericht Wedding, dem zentralen Mahngericht, beantragt. Ein gerichtlicher Mahnbescheid von IPPC Law ist die Vorstufe eines Gerichtsverfahrens mit Verhandlung.

Hat das Amtsgericht die Forderungen geprüft? 

Nein. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein rein maschinelles Verfahren. Man leitet es ein, wenn man davon ausgeht, dass der Antragsgegner die Forderung bezahlen wird oder man ihn einschüchtern möchte. Die Zivilprozessordnung sieht außerdem vor, dass ein IPPC Mahnbescheid direkt an den damals Abgemahnten zugestellt werden muss und nicht an dessen Rechtsanwalt. Sie müssen die Forderungen daher nicht bezahlen, sondern haben die Möglichkeit, die Forderungen zurückzuweisen oder sich mit der Gegenseite auf einen sehr viel geringeren Betrag zu einigen. Dies gelingt allerdings nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt wie uns.

Achtung: 2-Wochen-Frist beachten

Nach Erhalt des Mahnbescheides müssen Sie innerhalb von 2 Wochen selbst beim Mahngericht Widerspruch mit dem Vordruck einlegen. Einfach Ziff. 2 ankreuzen, rechts unten unterschreiben und zurück ans Gericht, am besten vorab per Fax und dann per Einwurf-Einschreiben hinterher. Dann ist das gerichtliche Verfahren erstmal gestoppt.

Versäumen Sie die Frist, kann IPPC Law einen Vollstreckungsbescheid (vollstreckbares Urteil) beantragen. Zwar können Sie auch hiergegen noch Einspruch beim Gericht einlegen, der Vollstreckungsbescheid kann allerdings trotz Einspruch für eine Zwangsvollstreckung (z. B. Kontopfändung) verwendet werden.

Vermeiden Sie eine Klage von IPPC Law

Nach dem Widerspruch haben die Rechteinhaber die Möglichkeit, ihre Ansprüche vor Gericht zu begründen. Dann gibt es ein monatelanges Verfahren mit ungewissem Ausgang. Nach über 35.000 Filesharing-Abmahnungen hat sich herausgestellt, dass selbst unschuldige Mandanten, die mit den besten Chancen zum Gerichtstermin fahren, mit einem Vergleich (Einigung) nach Hause kommen. Dies oft, weil sie vom Gericht eingeschüchtert werden, den Prozess zu verlieren oder die Gegenseite mit einem Berufungsverfahren droht oder die Zeugen falsche Angaben machen. Ein Gerichtsverfahren mit Zeugenvernehmung ist nicht nur teuer und langwierig, sondern auch risikoreich. Die Gerichte schrecken nicht vor Strafanzeigen wegen Falschaussagen und Prozessbetrug zurück.

IPPC-Law-Mahnbescheid – Was ist jetzt zu tun?

Da nicht alle Mandanten einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, ist davon auszugehen, dass IPPC Law in den wenigen Fällen auch tatsächlich die Klagen vor Gericht begründen wird. Aus den oben genannten Gründen ist es nach unserer Erfahrung in der Regel sehr viel billiger, sich sofort nach Erhalt des gerichtlichen Mahnbescheides zu einigen („zu vergleichen“). Eine Einigung im Gerichtsprozess ist zwar immer möglich, jedoch geschätzte € 1.000 teurer, da dann Gerichtskosten und ganz erhebliche prozessuale Anwaltskosten anfallen. Außerdem neigen die Amtsgerichte dazu, den Abmahnern Recht zu geben. Recht haben und Recht bekommen sind tatsächlich zwei Paar Stiefel, insbesondere auf diesem Rechtsgebiet. Man muss nicht nur im Recht sein, man muss auch mit einem ungerechten Richter rechnen.

Richtig reagieren: Kostenlose Erstberatung der Anwaltskanzlei Hechler

Kontaktieren Sie uns sofort nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides von IPPC Law. Erfahrungsgemäß können wir die Sache sehr kostengünstig für Sie beenden. Die Forderungen von ca. € 2.000 bis weiter über € 3.000 können wir oft auf ein Minimum reduzieren. Denn nach unserer Ansicht ist ein einzelner Pornofilm nicht mehr als € 200,00 im Filesharing wert.

Ihre Soforthilfe bei IPPC-Law-Mahnbescheid

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

  • Erfahrung mit über 35.000 Abmahnungen
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  • Bundesweite Hilfe

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Foto(s): Matthias Hechler

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