Islamische Scheidung in Deutschland

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Genau wie bei christlichen oder nicht religiösen Ehen gibt es auch bei islamischen Ehen immer mehr Scheidungsfälle. Solche, nach islamischen Recht geschlossenen Ehen können grundsätzlich auch in Deutschland geschieden werden. Es ergeben sich jedoch einige Besonderheiten die manchmal außer Acht gelassen werden.

Wirksamkeit der Ehe

Um eine Ehe in Deutschland scheiden zu lassen, muss zunächst erst einmal geklärt werden, ob überhaupt eine wirksame Ehe nach deutschem Recht vorliegt. So banal dies auch klingt, ergeben sich schon an dieser Stelle manchmal zu Überraschung der Beteiligten die ersten Probleme. Ob eine wirksame Ehe vorliegt, bestimmt sich in der Regel nach dem Land, in welchem die Ehe geschlossen wurde. Es können sich jedoch Besonderheiten je nach Staatsangehörigkeit der Ehegatten ergeben.

Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Scheidung

Wenn beide Ehegatten in Deutschland leben, kann eine Scheidung von deutschen Gerichten durchgeführt werden. Dabei ist egal nach welchem Recht oder wo die Ehe geschlossen wurde. Lebt einer oder beide Ehegatten im Ausland, kann eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte möglicherweise vorliegen, wenn einer der Ehegatten Deutscher ist, oder wenn die Ehegatten zuletzt in Deutschland ihren gemeinsamen Aufenthaltsort hatten.

Welches Scheidungsrecht ist anwendbar?

Seit dem 21.06.2012 gilt eine neue EU-Verordnung, die regelt, welches Recht im Falle einer Ehescheidung in Fällen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt. Angesichts der erhöhten Mobilität der Bürger und der wachsenden Zahl sowohl von bi-nationalen Ehen wie auch von Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten will die Verordnung einheitliche Regeln schaffen, welches Recht auf eine Scheidung Anwendung findet. Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit angeknüpft. Die Eheleute können aber durch einen Vertrag unter Umständen regeln, dass bei der Scheidung islamisches Recht oder das Recht eines anderen Landes zur Anwendung kommt.

Morgengabe/Mahr/Sadaq

Bei islamischen Ehen wird häufig zwischen den Eheleuten oder dessen Familien eine Morgengabe vereinbart. Die Morgengabe besteht in der Regel aus Geld, Schmuck oder Gold, welches der Ehemann der Ehefrau zur Hochzeit übergibt. Die Morgengabe dient zur finanziellen Absicherung der Ehefrau insbesondere für den Fall der Scheidung oder des Tods des Ehemannes.

Abendgabe

Die Abendgabe ist ähnlich wie die Morgengabe. Sie unterscheidet sich allerdings durch den Zeitpunkt der Übergabe. Während die Morgengabe in der Regel bei der Hochzeit übergeben wird, so ist die Abendgabe erst bei der Scheidung zu zahlen oder zu übergeben.

Gerne können Sie einen Termin vereinbaren, um sich hinsichtlich einer Scheidung in unserer Kanzlei beraten zu lassen. Wir beraten Sie kompetent hinsichtlich aller Fragen rund um die Scheidung und reichen ggf. einen Antrag bei Gericht ein.

Sollten Sie in beengten finanziellen Verhältnissen leben und sich Anwalts- und Gerichtskosten für einen solchen Antrag nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sprechen Sie mich an, ich informiere Sie über Ihre Möglichkeiten.


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