Islamisches Recht – Islamisches Familienrecht – Islamisches Erbrecht, Rechtsanwalt hilft!

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Eine islamische Eheschließung unterscheidet sich grundsätzlich von einer christlichen Eheschließung. Zu einer islamischen Eheschließung gehört grundsätzlich ein Ehevertrag, der rechtlich als ein zivilrechtlicher Vertrag verstanden werden kann.

Nach dem islamischen Ehevertrag ist grundsätzlich nach dem traditionellen Verständnis der Ehemann für den Lebensunterhalt zuständig, die Ehefrau für Haushalt und Familie. Daher müssen die abweichenden Vereinbarungen im Ehevertrag ausdrücklich genannt werden. Als Anwalt für das islamische Recht und islamische Familienrecht bekommen wir ständig Fragen:

  • Ist es erforderlich, die im islamischen Ehevertrag (L’Akd Zawaj) vereinbarten Regeln für den Scheidungsfall (L’ Talaq) auch in Deutschland in einem deutschen Notarvertrag festzuhalten?
  • Ob und wie kann man den islamischen Ehevertrag in Deutschland rechtlich anerkennen lassen?

Für die Beantwortung des Einzelfalles werden viele Kenntnisse im deutschen Familienrecht, internationalem Privatrecht und im islamischen Recht vorausgesetzt.

Zuerst hat der Anwalt für das islamische Familienrecht die Frage der Wirksamkeit der Ehevereinbarung zu prüfen, denn wenn die Ehefrau die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und sowohl rechtlich als auch tatsächlich die Ehe in Deutschland rechtsgültig ist, dann kann die deutsche Rechtsordnung auch maßgeblich sein.

Hierfür müssen auch alle weiteren natürlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Inwieweit ein Anspruch nach einem islamischen Ehevertrag in Deutschland gerichtlich einklagbar ist, ist im Detail von dem erfahrenen Rechtsanwalt für das islamische Recht und Rechtsanwalt für das islamische Eherecht sorgfältig zu klären und hängt von vielen Bedingungen ab.

Dabei ist auch zu beachten, ob die Geschäftsgrundlage für die Vertragsänderung vorliegt, und die Gesamtheit oder Teile der islamische Ehevereinbarung dem zwingenden deutschen Recht widersprechen.

Weiterhin hat der Rechtsanwalt für das islamische Recht und Rechtsanwalt für das islamische Eherecht im Einzelfall zu klären, wann und wie die Eheleute in welchem islamischen Land den Ehevertrag geschlossen haben.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy kann Ihnen auch telefonische Rechtsberatungen anbieten.

Foto(s): Dr Dr iranbomy


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