Ist das Berliner Testament wirklich zu empfehlen?

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Es ist nur allzu gut nachvollziehbar, dass sich die Ehegatten wechselseitig bei Tod des einen Ehegatten bedenken und absichern wollen und dann bei Tod des längstlebenden Ehegatten die Kinder einsetzen wollen. Das ist aus emotionaler Sicht der meist gewünschte und auch der einfachste Weg. 

Aber ist dieser Weg aus steuerlicher Sicht zu empfehlen? Es kann je nach Formulierung durchaus sein, dass Vermögen bzw. der dann vorhandene Nachlass doppelt besteuert wird. Die Zahl der Patchwork-Ehen wird auch immer größer. Wie verhält es sich steuerlich bei der Gestaltung eines Testamentes, wenn ein Kind, das bedacht werden soll, eben nicht der leibliche Abkömmling des anderen Ehegatten ist? 

Natürlich ist auch verständlich, dass die Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden sollen. Aber ist eine Erbengemeinschaft zu empfehlen, wenn die Kinder keinen guten Draht zueinander haben oder auch räumlich bzw. regional getrennt voneinander leben? 

Es gibt viele gute Gestaltungsmöglichkeiten, die das Vermögen bei Tod des ersten Ehegatten sicher und vor allem steuergünstig in die nächste Generation übergehen lassen und gleichzeitig den überlebenden Ehegatten auch wirtschaftlich absichern. Um Streit oder Neid unter den Kindern zu vermeiden, bietet sich auch an, die Kinder direkt mit bestimmten Gegenständen zu bedenken, um eine unschöne Erbauseinandersetzung zu vermeiden. 

Bei der gut gemeinsten Gestaltung von letztwilligen Verfügungen ist Vorsicht geboten. Damit sich nicht nur das Finanzamt freut. 

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