Ist die Einreise mit Cannabis nach Deutschland erlaubt ?
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Nein, der Grenzübertritt nach Deutschland mit Cannabis ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch wenn es in Deutschland seit April 2024 teilweise legalisiert wurde.
Wichtige Punkte:
- Eigenkonsum in Deutschland: Besitz von bis zu 25 g (öffentlich) bzw. bis zu 50 g (zu Hause) ist für Erwachsene erlaubt.
- Einfuhr bleibt strafbar: Selbst kleinste Mengen dürfen nicht über die Grenze gebracht werden – weder aus den Niederlanden, noch aus der Schweiz oder sonst woher.
- Strafrechtlich relevant: Die Einfuhr gilt weiterhin als Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG) – unabhängig von der Legalität im Herkunftsland.
Aber in machen Fällen, wenn es sich um eine nur geringe Menge Cannabis handelt, kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen vgl. § 35a KCanG.
Oftmals wird es bei nur kleinen Mengen an einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehlen. Ein Interesse an der Strafverfolgung besteht in der Regel dann, wenn der Rechtsfrieden über den Lebensbereich des Verletzten hinaus gestört wird und die Strafverfolgung ein aktuelles Anliegen der Allgemeinheit darstellt. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist zu prüfen, welche staatliche Reaktion am geeignetsten ist, um den Beschuldigten von einer Wiederholung der Straftat abzuhalten. Mögliche Reaktionen sind das Absehen von einer strafrechtlichen Sanktion, die Auferlegung einer Therapieauflage oder eine Bestrafung.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist bei gelegentlichem Erwerb und Besitz geringer Mengen „weicher Drogen“ zum Eigenkonsum ohne Fremdgefährdung eine staatliche Intervention regelmäßig entbehrlich.
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