Italienisches Erbrecht, alle wichtigen Fristen

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Welche Fristen gelten für......

 Annahme der Erbschaft in Italien

  • 3 Monate: Wenn der Erbe im Besitz von Erbschaftsgegenständen ist, muss innerhalb von drei Monaten ein Inventar erstellt werden oder Ausschlagen. Andernfalls gilt die Erbschaft als angenommen.
  • 10 Jahre: Wenn der Erbe nicht im Besitz von Erbschaftsgegenständen ist, hat er zehn Jahre Zeit, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen.

Ausschlagung der Erbschaft in Italien

  • 10 Jahre: Die Ausschlagung muss innerhalb von zehn Jahren nach dem Todesfall erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Erbschaft als nicht angenommen.
  • Falls der Erbe jedoch bereits im Besitz von Erbschaftsgegenständen ist, muss die Ausschlagung innerhalb von drei Monaten erfolgen, sonst wird die Erbschaft automatisch als angenommen betrachtet.

Einreichung der Steuermeldung = sog. Dichiarazione di successione

  • 1 Jahr: Innerhalb von 1 Jahr nach dem Tod des Erblassers (wenn Sie diese Frist nicht einhalten, müssen Sie Säumniszuschläge zahlen)

Pflichtteil in Anspruch nehmen

  • 10 Jahre: Frist für eine Herabsetzungsklage (azione di riduzione) gegen letztwillige Verfügungen oder Schenkungen, die den vorbehaltenen Anteil beeinträchtigen

gerichtliche Anfechtung des Testaments

  • 10 Jahre bei Anfechtung wg. Pflichtteilsverletzung/Enterbung
  • keine Frist für die Anfechtung aus Gründen der Nichtigkeit
  • 5 Jahre Frist für die Anfechtung des Testaments aufgrund von Formfehlern / Geschäftsunfähigkeit des Erblassers
  • 1 Jahr Frist für die Anfechtung des Testaments bei Betrug, Irrtum oder Gewaltanwendung, beginnend mit der Entdeckung des Mangels

Einreichung der Klage auf Erbauseinandersetzung in Italien = Divisione di eredità

10 Jahre

Hereditas Petitio

Das italienische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass die Erbschaftsklage wegen hereditas petitio unverjährbar ist und daher nicht verjährt. Die Wirkungen der zwischenzeitlichen Usucapione, die der Beklagte angefochten hat, auf die einzelnen Vermögensgegenstände bleiben jedoch unberührt.

Dies bedeutet, dass ein Beklagter, der seinen Besitz um die Zeit der Entstehung des Usucapione verlängert hat, diesen dem Kläger auch im Rahmen einer Erbschaftsklage erfolgreich einwenden kann.

Verjährung von Vermächtnissen und Ansprüchen gegen den Nachlass

10 Jahre: Frist für die Beantragung der Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Forderung gegen den Nachlass

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