Jahressteuergesetz 2024: Verlustbeschränkung bei Optionen, Futures und OCDs fällt rückwirkend weg

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Zum Jahresende gibt es für Anlager und Trader gleich doppelten Grund zur Freude: Ab sofort können wieder Verluste aus Termingeschäften in vollem Umfang mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Dies gilt auch rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle. Beides hat der Bundestag am 18. Oktober 2024 im Jahressteuergesetz 2024 beschlossen, der Bundesrat hat das Gesetz am 22. November 2024 verabschiedet. 

Wegfall ist überfälliger Schritt 

Die Abschaffung der Verlustbeschränkung ist ein längst überfälliger Schritt. Denn diese im Januar 2021 eingeführte steuerliche Ungleichbehandlung kam viele Privatanleger teuer zu stehen. Die Regelung sah vor, dass Verluste aus Termingeschäften wie Optionen, Futures oder Differenzkontrakten (CFDs) nur mit Gewinnen aus der gleichen Kategorie verrechnet werden duften. Zudem war eine Verrechnung nur bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Jahr zulässig. Der Bundesfinanzhof hatte die Regelung bereits wegen Zweifeln an der Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Letztlich kommt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz dem Bundesverfassunggericht zuvor und verwirft die Obergrenze vorsichtshalber gleich selbst, um nicht die nächste juristische Niederlage in Karlsruhe während des aktuellen Wahlkampfs zu kassieren.

Was Anleger und Trader jetzt unbedingt beachten müssen

Wer in den Genuß der neuen Regelung kommen möchte, muss noch eine Möglichkeit haben, das betreffende Steuerjahr zu ändern. Dies bedeutet, dass entweder ein sog. Vorläufigkeitsvermerk im Einkommensteuerbescheid vorhanden ist, so dass das Finanzamt von selbst nur von einer vorläufigen Steuerfestsetzung ausgegangen ist, oder das gegen den Steuerbescheid fristgemäß ein Einspruch eingelegt wurde bzw. bei Ablehnung des Einpruchs fristgemäß Klage zum Finanzgericht erhoben wurde.

Wer aktuell einen Steuerbescheid erhalten hat, der eine Verlustverrechnung ablehnt, sollte hiergegen innerhalb der Frist Einspruch beim Finanzamt erheben, da ansonsten auch bei einer NIchtberücksichtigung der neuen Gesetzeslage durch das Finanzamt sog. Bestandskraft eintreten kann, so dass eine Änderung nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich ist.

Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter diese offenen Fälle zugunsten der Betroffenen ändern wird.

Rechtsanwalt Markus Mehlig ist im Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er berät und vertritt bundesweit Anleger und Trader bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Aktien, Krpyto, Optionen, Futures oder CFDs. Gerne steht er auch Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch zur Verfügung.



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