Januar 2025: Abmahnung Daniel Sebastian IPPC Law und B1 Recordings GmbH - Instagram Musiknutzung: Goosebumps - HVME

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Die Kanzlei IPPC Law und Rechtsanwalt Daniel Sebastian senden im Auftrag der B1 Recordings GmbH Abmahnungen wegen unbefugter Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok, einschließlich des Songs „Goosebumps - HVME“. Die Abmahnungen fordern die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, ist bei der Nutzung von Musik auf diesen Plattformen eine Lizenz erforderlich. Betroffene sollten die Abmahnung nicht ignorieren oder ohne rechtliche Beratung darauf reagieren, sondern die Situation von einem Experten, wie etwa Rechtsanwalt Oliver Eiben, überprüfen lassen. Zum Vermeiden weiterer Abmahnungen wird empfohlen, zwischen privater und kommerzieller Nutzung zu unterscheiden und nur lizenzierte oder lizenzfreie Musik zu verwenden. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Die Abmahnungen von IPPC Law stellen keinen Betrugsversuch dar, es ist entscheidend, fristgerecht und gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung zu reagieren. Die Überprüfung des urheberrechtlichen Schutzes eines Musikstücks erfordert eine individuelle Prüfung, wobei das Veröffentlichungsdatum, Recherchen bei Verwertungsgesellschaften, das Suchen nach dem Copyright oder der Einsatz von Creative Commons Lizenzen und KI-erzeugter Musik Hinweise geben können, jedoch eine anwaltliche Prüfung nicht ersetzen.

Noch mehr Abmahnungen für die Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok durch die Kanzlei IPPC Law von Daniel Sebastians aus Berlin für B1 Recordings GmbH


 Die Verwendung von Musik zur Untermalung von Fotos und Reels auf Instagram ist heute weit verbreitet. Dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Musik grundsätzlich urheberrechtlich geschützt ist und eine Verletzung der Rechte des Rechteinhabers erhebliche Kosten verursachen kann.


 In jüngster Zeit hat die Berliner Kanzlei IPPC Law von Daniel Sebastian vermehrt Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Musik auf Instagram ausgesprochen, wie beispielsweise des Songs "Pedro" von Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà (W&W Remix). Doch die Abmahntätigkeit beschränkt sich nicht auf diese Musikstücke. Uns liegt nun auch eine Abmahnung zu dem Musikstück „Goosebumps – HVME“ vor. Die Abmahnungen fordern von Unternehmen Unterlassungserklärungen abzugeben und Schadenersatzzahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Eine Einordnung zum rechtlichen Hintergrund einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian von IPPC Law für die B1 Recordings GmbH finden Sie hier in unserem Artikel aus dem August 2024 (klick!).



Ist meine Musik urheberrechtlich geschützt? So überprüfst du es


Zunächst ist festzuhalten, dass es für die Feststellung, ob ein Musikwerk urheberrechtlichen Schutz genießt, einer Einzelfallprüfung bedarf und die folgenden Aufzählungen nur um Indizien handelt, die eine vollständige anwaltliche Prüfung nicht ersetzen können. Jedoch sind diese geeignet, um sich schon einmal einen groben Überblick zu verschaffen:

  • Überprüfung des Veröffentlichungsdatums: In Deutschland erlischt der Urheberrechtliche Schutz nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Liegt das Veröffentlichungsdatum des Songs entsprechend lange zurück, kann dies ein Indiz dafür sein, dass der Song keinen urheberrechtlichen Schutz mehr genießt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, weil etwa ein Remix eines Musikstücks, dass selbst keinen urheberrechtlichen Schutz mehr genießt, wiederum selbst urheberrechtlich geschützt ist.
  • Prüfung bei Verwertungsgesellschaften: Eine weitere Möglichkeit besteht in einer Recherche bei den Verwertungsgesellschaften. So lässt sich etwa mit der Repertoiresuche der GEMA herausfinden, ob das entsprechende Lied Teil des GEMA-Repertoires ist.
  • Nach dem Copyright suchen: Auf vielen gängigen Streaming Plattformen gibt es einen Abschnitt, in dem der Rechteinhaber des Musikwerks abgebildet ist.
  • Creative Commons Lizenz: Hierbei handelt es sich um eine sog. „jedermannlizenz“. Innerhalb der Grenzen der Lizenz kann das Werk kostenlos genutzt werden. Hierbei sollte allerdings genau darauf geachtet werden, in welchem Umfang die Lizenz die Nutzung gewährt (dies kann sich je nach Creative Commons Version erheblich unterscheiden). Besonders wichtig ist hier, bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Creative Commons, die Lizenz zur Nutzung wegfällt. In einem solchen Fall wird die Musik also ohne Lizenz verwendet, sodass rechtliche Konsequenzen drohen können.
  • Lizenzfreie Musikbibliotheken: Teilweise gibt es auch Musikbibliotheken, die die kommerzielle Nutzung der in ihnen enthaltenen Musik erlauben. Ein Beispiel hierfür ist die kommerzielle Sound Bibliothek von TikTok. Hier empfiehlt es sich jedoch vorher sorgsam die Nutzungsbedingungen vorzulesen, so ist die kostenlose Nutzung in diesem Beispiel etwa nur auf die Nutzung der Inhalt auf der Plattform TikTok eingegrenzt.
  • KI-Songs: Grds. genießen Lieder, die durch eine KI geschaffen wurde in Deutschland keinen Urheberrechtlichen Schutz. Jedoch kann dieser auch etwa für die Liedtexte usw. gelten. Auch sind Ausnahmen möglich, in denen trotz Miteinbeziehung von KI ein urheberrechtlicher Schutz an dem Musikstück besteht. Deshalb ist auch hier Vorsicht geboten. Dennoch kann die eigene KI-Generierung von Songs eine Möglichkeit seine urheberrechtsfreien Musikstücke zu erzeugen. Dennoch ist auch hier vor der Veröffentlichung eine Einzelfallprüfung geboten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Mehrheit der Musikstücke urheberrechtlichen Schutz genießen und im Zweifelsfall sollte von einem solchen Schutz ausgegangen werden.


Wie kann ich verhindern, dass ich durch die Nutzung von Musik auf Instagram und TiKtok abgemahnt werde?


Entscheidend, um eine Abmahnung, etwa von der Kanzlei IPPC Law durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, zu verhindern, ist zunächst die Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Auf der Plattform Instagram etwa, hat diese Unterscheidung große Auswirkungen. Nutzen Sie Instagram nur privat, kann die Musik aus den Musikbibliotheken von Instagram bedenkenlos genutzt werden (Stand heute!). Handelt es sich hingegen um eine kommerzielle Nutzung, ist Vorsicht geboten. Da dieser Artikel hier eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann, sollten Sie sich bei Fragen an uns wenden.


 Die Musikbibliotheken von Instagram dürfen grundsätzlich nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine Ausnahme bildet die Facebook Sound Collection, die auch für kommerzielle Nutzung zugelassen ist. Dabei ist es jedoch wichtig, die spezifischen Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen genau zu beachten. Alternativ kann auch lizenzfreie Musik oder selbst lizenzierte Musik verwendet werden. Wenn jedoch Musik aus der Instagram-Musikbibliothek für kommerzielle Zwecke genutzt wird, stellt dies eine unlizenzierte Nutzung dar, die rechtliche Folgen haben kann.


 Sofern bezüglich dieser Kriterien Unsicherheit besteht, wird dringend geraten, sich bereits im Vorfeld anwaltlichen Rat einzuholen, um teure Abmahnungen schon im Vorfeld zu vermeiden.   


 Sind die Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law aus Berlin durch Daniel Sebastian eine unseriöse Betrugsmasche?


 Die kurze Antwort ist bedauerlicherweise wohl nein. Allerdings sind Fragen zur Rechtsinhaberschaft bei Abmahnungen grundsätzlich zu klären. Sie sollten nicht etwa ungeprüft geforderte Beträge Zahlen oder Erklärungen unterzeichnen, deren Reichweite Sie vielleicht nicht erahnen. Deshalb sollten die Abmahnungen keinesfalls unbeachtet bleiben, und die darin gesetzte Frist sollte unbedingt eingehalten werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Angelegenheit gerichtlich weiterverfolgt wird oder Inkassobüros eingeschaltet werden, was die Kosten erheblich in die Höhe treiben kann. Es ist daher ratsam, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Foto(s): Eiben


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