Januar 2025 – Tiktok Account Abmahnung B1 Recordings GmbH der Kanzlei IPPC LAW und Daniel Sebastian wegen Pedro Song
- 3 Minuten Lesezeit
September 2024 – Erneute Tiktok Account Abmahnungen der B1 Recordings GmbH der Kanzlei IPPC LAW und Daniel Sebastian wegen Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro Song
Erneut werden zahlreiche Abmahnungen der B1 Recordings GmbH aus Berlin durch die IPPC LAW Rechtsanwaltskanzlei des Rechtsanwalts Daniel Sebastian ausgesprochen. Uns wurden erneut Abmahnungen vorgelegt, die insbesondere durch die darin enthaltenen hohen Forderungen auffallen. Die Abmahnungen werden ausgesprochen wegen angeblicher Verstöße gegen Urheberrechte bzw. angeblicher exklusiver Rechte an der Tonaufnahme „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ und einem Remix davon.
Wir haben bereits berichtet (hier klicken) und (hier klicken)
Was wird in den Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die B1 Recordings GmbH vorgeworfen?
Konkret geht es in den Abmahnungen um angebliche Exklusivrechte an dem Song Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro. Die Exklusivrechte an diesem Song sollen bei der Abmahnerin, der B1 Recordings GmbH aus Berlin liegen. Alle Abgemahnten eint der Vorwurf, dass sie über TikTok, Instagram und andere Social-Media-Dienste die Tonaufnahme oder Teile der Tonaufnahme des Songs Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro öffentlich zugänglich gemacht haben sollen. Dies soll bei allen Abgemahnten in gewerblichem Zusammenhang und nicht privat erfolgt sein. Es wird behauptet, dass über die sozialen Netzwerke und deren Nutzungsbedingungen nur eine Einräumung von Rechten für den Privatbereich, nicht aber den gewerblichen Bereich möglich sei. Aus diesem Grund werden die Abgemahnten unter andrem in Anspruch genommen auf:
Beseitigung der Beeinträchtigung gemäß § 97 I UrhG
Unterlassung gemäß § 97 I UrhG
Auskunft über die Dauer der Nutzung und den Umfang gemäß § 101 UrhG
Schadenersatz gemäß § 97 II UrhG
Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gemäß § 97a III UrhG
Was ist dran an den Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die B1 Recordings GmbH?
In den Abmahnungen wird stets behauptet, dass die Rechte der B1 Recordings GmbH massenhaft verletzt werden und daher ein Ermittlungsunternehmen beauftragt worden sein soll, das Internet und insbesondere soziale Netzwerke auf Rechtsverstöße hin zu überwachen. Es wird behauptet, die angebliche Rechtsverletzung sei eindeutig den Abgemahnten zuzuordnen und es sei eine umfangreiche Beweissicherung durchgeführt worden.
Basierend auf den angeblichen Rechtsverletzungen werden neben der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht unerhebliche Zahlungsansprüche geltend gemacht. Hier wird mit der Abmahnung eine erhebliche Drohkulisse aufgebaut und behauptet, es seien Schadenersatzansprüche in einem Bereich zwischen 2.000 und 10.000 Euro ohne weiteres denkbar. Für eine einmonatige Social-Media-Kampagne seien 10.000 Euro gezahlt worden.
Die Menge der wohl ausgesprochen Abmahnungen ist erheblich. Abmahnungen sollten immer Ernst genommen werden.
Die Forderung in der Abmahnung der Kanzlei IPPC Law durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die B1 Recordings GmbH ?
1.500 Euro Schadenersatz für die B1 Recordings GmbH
Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 Euro
Zahlung von Ermittlungskosten in Höhe von 148,75 Euro
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Gesamtforderung der Kanzlei IPPC Law durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die B1 Recordings GmbH für Nutzung des Songs Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro also 2.863,74 Euro – Was ist zu tun?
Wir raten dazu,
das Schreiben nicht zu ignorieren,
die Fristen nicht unbeachtet verstreichen zu lassen,
keine Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung zu unterzeichnen,
keine Ansprüche ohne vorherige anwaltliche Prüfung anzuerkennen,
keine Zahlungen ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu leisten,
und keinen Kontakt zur Gegenseite ohne vorherige Prüfung der Vorwürfe aufzunehmen.
Die Forderungen wirken übersetzt. Wir gehen von einer ganz erheblichen Anzahl von ausgesprochenen Abmahnungen aus, so dass wir die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten in Anbetracht der Menge der wohl ausgesprochenen Abmahnungen für „sportlich“. Vor dem Hintergrund, dass hier erhebliche Zahlungen gefordert werden bleiben einige Infos vage.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die B1 Recordings GmbH für Nutzung des Songs Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro erhalten haben, so kontaktieren Sie uns gerne hier über Anwalt.de oder schreiben Sie eine E-Mail an Rechtsanwalt Oliver Eiben unter oliver.eiben@rieck-partner.deoder rufen Sie an unter 040 / 411 67625 und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit Rechtsanwalt Eiben.
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